Pflicht zur Energieausweiserstellung durch Architekt?

Hallo,

angenommen ein Bauherr hätte einen Architekten für die Leistungsphasen 1-8 beauftragt, wäre der Architekt verpflichtet dem Bauherrn einen Energieausweis vorzulegen oder wäre das nicht in den beauftragten Leistungen inbegriffen?

Gruß

Darius

Hallo!

Den „Wärmeschutz-Nachweis“ muss er oder meist von ihm beauftragte Statiker anfertígen, gehört zu den Baugenehmigungsunterlagen.
Aus dem Nachweis kann man problemlos den „Energieausweis“, sogar in der besseren, bedarfsgerechten Form, erstellen, alle Daten sind bereits vorhanden.

Das bloße Übertragen der Daten in ein Formular gehört m.E. nach nicht zum Leistungsumfang dazu.

MfG
duck313