Wenn in einer Neubausiedlung, ein Grundstück bebaut ist, und daneben gibt es ein unbebautes Grundstück, gibt es es dann eine Pflicht des Besitzers, eben dieses unbebauten Grundstücks, dieses zu pflegen? Auch wenn der Besitzer eine Gemeinde ist?
Muß dann zum Beispiel Müll weggeräumt werden?
Muß auch Unkraut regelmäßig kurzgeschnitten werden, a) um das grundstück begehbar zu halten? und b) um die Nachbargrundstücke vor den Samen zu schützen.