Pflicht zur Inanspruchnahme des Freibetrages?

Mir wurde ein Grad der Behinderung von 30% zugesprochen. Damit verbunden ist ein Freibetrag, IMO um die 300nochwas Euro pro Jahr.

Bin ich verpflichtet, diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen?

Ich würde gerne darauf verzichten, da ich momentan keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung habe und die gesparte Zeit mehr genieße als die paar Euro, die ich erstattet bekommen würde (mein Leben verläuft steuerrechtlich gesehen ausgesprochen „abenteuerlos“).

Auch möchte ich nicht unbedingt den Arbeitgeber auf eine vermeintliche Schwäche aufmerksam machen, indem ich mir den Freibetrag eintragen lasse. Weil: Der sieht das ja, wenn er die korrigierte Lohnsteuerkarte zurück bekommt (bei „runden“ 300nochwas Euro kann der mit Sicherheit 1:1 zusammenzählen und weiß, was die Quelle dieses Freibetrag ist).

Falls es mal beruflich „knallen“ sollte (Umstrukturierung, irgendeine Eskalation oder Ähnliches) - kann ich dann immer noch einen Gleichstellungsantrag stellen, oder sollte das zeitnah zum Feststellungsbescheid erfolgen? Im Moment steht mir ja nichts im Wege, aber vielleicht werde ich ja mal irgendwann in einen komplett anderen Aufgabenbereich verschoben, in dem ich über meine Behinderung stolpere.

Es tut mir leid, aber auf die Frage kann ich nicht antworten, weil ich mich in den Facdhbereich nicht auskenne.

Gruß Evi Sahra

Mir wurde ein Grad der Behinderung von 30% zugesprochen. Damit
verbunden ist ein Freibetrag, IMO um die 300nochwas Euro pro
Jahr.

Bin ich verpflichtet, diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen?

Ich würde gerne darauf verzichten, da ich momentan keine
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung habe und die gesparte
Zeit mehr genieße als die paar Euro, die ich erstattet
bekommen würde (mein Leben verläuft steuerrechtlich gesehen
ausgesprochen „abenteuerlos“).:

Hallo the force,
bin mir nicht sicher!
Den Freibetrag mußt du natürlich nicht in Anspruch nehmen, sofern du aber Steuern zahlst, lohnt sich eine Steuererklärung evtl.
Testen könntest du das ja mit einem Steuerprogramm

Diesen Freibetrag mußt du dir nicht eintragen lassen sondern kannst ihn jeweils bei der Erklärung geltend machen.
Ein Gleichstellungsantrag der nicht mind. 3 Wochen vor der Kündigung gestellt wurde, nützt dir nichts.
http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/veroffentlichun…

Grüße
Bröselchen

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

  1. Du bist nie verpflichtet, Steuerfreibeträge in Anspruch zu nehmen.

  2. Dein Chef „sieht“ das nicht.

  3. „knallt“ es erst mal im Betrieb, kann es sein, daß der Antrag auf Gleichstellung zu spät kommt, da die reine Antragstellung nicht schützt.

&Tschüß
Wolfgang

Schönen guten Tag

Es tut mir sehr Leid aber ich kann da nicht weiterheilfen.
freundliche Grüsse

Hallo, es gibt keine Verpflichtung dies irgendjemand mitzuteilen!
Gruss Hermann

Hallo,

laß den Freibetrag nicht in die Steuerkarte eintragen, dann ist die Abgabe der Steuererklärung auch nicht nötig.

Gruß Amelie

Hallo the_force,
man muss den Freibetrag nicht in Anspruch nehmen.
Ich würde es aber unbedingt machen, da es für eine Behinderung von 30 % ansonsten keine Vergünstigungen gibt. Dafür muss die Behinderung mindestens 50 % betragen.
Viele Grüße Sylke

auf diesem Gebiet bin ich leider nicht fit. Sorry