Hallo Freunde,
habe da momentan eine Sache im Raum, die ich gerne von Euch Profis beurteilt hätte, falls sich das machen lässt.
Ich wohne in einem Haus mit insgesamt 5 Parteien und einer Tiefgarage, die diesen Parteien zur Verfügung steht (mit demensprechendem Stellplatz).
Nun ist die Beleuchtung in dieser Tiefgarage momentan so ausgerichtet, daß man nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne (sagen wir mal 1,3 Minuten) abends immer durch die stockdunkle Garage laufen muss, um zum Lichtschalter zu gelangen. Mir ist es beim Gang zum Schalter schon öfters passiert, daß ich an einer Kante des Autos oder einer Säule angestossen bin, weil ich die Hand nicht vor Augen sehe.
Nun wurde vor ca. 2 Monaten eine neue Garagen-Beleuchtungsautomatik installiert, die zumindet beim Einfahren in die Garage die Deckenbeleuchtung kurz einschaltet (wieder das übliche Zeitintervall). Im Zuge dieser Montagearbeiten hatte ich der Hausverwaltung den Vorschlag gemacht, Bewegungsmelder zu installieren (sind ja heute überall billig zu kaufen) und so dem ewigen Springen zum Lichtschalter vorzubeugen.
Da ich immer wieder mal was am Auto wurschtle (Ein- und Auspacken von Sachen, kurze Innenreinigung, Verstauen von diversen Sachen etc.) und ein paar Minuten in der Garage bin, vorzugsweise abends, nervte mich, dass andauernd im Dunkeln zum Schalter springen musste. Die Hausverwaltung trug mein Anliegen dem Verwaltungsbeirat vor und der lehnte es (angeblich) mit Hinweis auf höhere Stromkosten und der Umlage derselbigen auf ALLE Mieter ab.
Nun schlug ich vor, daß ich die Kosten für 2 Bewegungsmelder und die Montage selbst übernehme. Davon abgesehen zahle ich 60 Euro für den Stellplatz und denke mir, dass das auch gewisse Beleuchtungseigenschaften beinhalten kann, inklusive der paar Millimilliwatt, die ich verbrauche. Auch die Aufenthaltsdauer in der Garage beträgt bei mir ja keine Stunden, und Strom spart man so sicher eher, als durch dauerndes Lichteinschalten per Schalter. Die Antwort der Hausverwaltung:
Sie haben auf ihr Anliegen ein „nein“ erhalten und damit ist alles gesagt. Sie haben die Wohnung und die Tiefgarage in dem Zustand gemietet wie er jetzt ist. Niemand hat Ihnen etwas anderes versprochen. Bitte akzeptieren Sie daher die Gegebenheiten.
Bitte verstehen Sie auch, dass wir nicht die Zeit haben jeden Tag auf Ihre Emails zu antworten.
Tja, nun frage ich mich, ob ich, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, ein Recht auf die Installation habe, ob die Hausverwaltung bzw. der Beirat einfach so ablehnen kann, oder worauf ich mich als Grund für die Installtion berufen kann bzw. könnte.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Danke,
Stefan