Pflicht zur Installation eines B.-Melders ?

Hallo Freunde,

habe da momentan eine Sache im Raum, die ich gerne von Euch Profis beurteilt hätte, falls sich das machen lässt.

Ich wohne in einem Haus mit insgesamt 5 Parteien und einer Tiefgarage, die diesen Parteien zur Verfügung steht (mit demensprechendem Stellplatz).

Nun ist die Beleuchtung in dieser Tiefgarage momentan so ausgerichtet, daß man nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne (sagen wir mal 1,3 Minuten) abends immer durch die stockdunkle Garage laufen muss, um zum Lichtschalter zu gelangen. Mir ist es beim Gang zum Schalter schon öfters passiert, daß ich an einer Kante des Autos oder einer Säule angestossen bin, weil ich die Hand nicht vor Augen sehe.

Nun wurde vor ca. 2 Monaten eine neue Garagen-Beleuchtungsautomatik installiert, die zumindet beim Einfahren in die Garage die Deckenbeleuchtung kurz einschaltet (wieder das übliche Zeitintervall). Im Zuge dieser Montagearbeiten hatte ich der Hausverwaltung den Vorschlag gemacht, Bewegungsmelder zu installieren (sind ja heute überall billig zu kaufen) und so dem ewigen Springen zum Lichtschalter vorzubeugen.

Da ich immer wieder mal was am Auto wurschtle (Ein- und Auspacken von Sachen, kurze Innenreinigung, Verstauen von diversen Sachen etc.) und ein paar Minuten in der Garage bin, vorzugsweise abends, nervte mich, dass andauernd im Dunkeln zum Schalter springen musste. Die Hausverwaltung trug mein Anliegen dem Verwaltungsbeirat vor und der lehnte es (angeblich) mit Hinweis auf höhere Stromkosten und der Umlage derselbigen auf ALLE Mieter ab.

Nun schlug ich vor, daß ich die Kosten für 2 Bewegungsmelder und die Montage selbst übernehme. Davon abgesehen zahle ich 60 Euro für den Stellplatz und denke mir, dass das auch gewisse Beleuchtungseigenschaften beinhalten kann, inklusive der paar Millimilliwatt, die ich verbrauche. Auch die Aufenthaltsdauer in der Garage beträgt bei mir ja keine Stunden, und Strom spart man so sicher eher, als durch dauerndes Lichteinschalten per Schalter. Die Antwort der Hausverwaltung:

Sie haben auf ihr Anliegen ein „nein“ erhalten und damit ist alles gesagt. Sie haben die Wohnung und die Tiefgarage in dem Zustand gemietet wie er jetzt ist. Niemand hat Ihnen etwas anderes versprochen. Bitte akzeptieren Sie daher die Gegebenheiten.
Bitte verstehen Sie auch, dass wir nicht die Zeit haben jeden Tag auf Ihre Emails zu antworten.

Tja, nun frage ich mich, ob ich, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, ein Recht auf die Installation habe, ob die Hausverwaltung bzw. der Beirat einfach so ablehnen kann, oder worauf ich mich als Grund für die Installtion berufen kann bzw. könnte.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Danke,
Stefan

Hallo Stefan,

mein erster Gedanke war: laß einem Kind oder einer Omi auf Krücken in der TG etwas passieren, dann wird sich die Hausverwaltung darum reißen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen…

Aber mal ernsthaft: für TG-Beleuchtung gibt es Vorschriften, der Vermieter ist verkehrssicherungspflichtig, die Kosten können eh auf den Mieter umgelegt werden und außerdem sind Bewegungsmelder in der TG heutzutage eh Gang und Gäbe…

Grüßlis

Renee

Hallo Stefan,

ein Rechtsanspruch auf einen Bewegungsmelder besteht nicht. Ausserdem ist es richtig, dass durch Bewegungsnmelder ganz erhebliche Mehrkosten auftreten können. Selbstverständlich werden die Kosten geringer sein, wenn der Bewegungsmelder nicht vor dem Haus angebracht wird.

Zur ordnungsgemässen Nutzung der Tiefgarage gehört jedoch auch, dass das Licht solange brennt, dass auch der Parkplatzbesitzer am äusseren Ende in Ruhe zur Türe kommt. Ob Du überhaupt Dein Auto Staubsaugen darfst in der Tiefgarage - zumindest was den Allgemeinstrom betrifft - möchte ich mal anzweifeln.

habe da momentan eine Sache im Raum, die ich gerne von Euch
Profis beurteilt hätte, falls sich das machen lässt.

Ich wohne in einem Haus mit insgesamt 5 Parteien und einer
Tiefgarage, die diesen Parteien zur Verfügung steht (mit
demensprechendem Stellplatz).

Nun ist die Beleuchtung in dieser Tiefgarage momentan so
ausgerichtet, daß man nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne
(sagen wir mal 1,3 Minuten) abends immer durch die stockdunkle
Garage laufen muss, um zum Lichtschalter zu gelangen. Mir ist
es beim Gang zum Schalter schon öfters passiert, daß ich an
einer Kante des Autos oder einer Säule angestossen bin, weil
ich die Hand nicht vor Augen sehe.

Nun wurde vor ca. 2 Monaten eine neue
Garagen-Beleuchtungsautomatik installiert, die zumindet beim
Einfahren in die Garage die Deckenbeleuchtung kurz einschaltet
(wieder das übliche Zeitintervall). Im Zuge dieser
Montagearbeiten hatte ich der Hausverwaltung den Vorschlag
gemacht, Bewegungsmelder zu installieren (sind ja heute
überall billig zu kaufen) und so dem ewigen Springen zum
Lichtschalter vorzubeugen.

Da ich immer wieder mal was am Auto wurschtle (Ein- und
Auspacken von Sachen, kurze Innenreinigung, Verstauen von
diversen Sachen etc.) und ein paar Minuten in der Garage bin,
vorzugsweise abends, nervte mich, dass andauernd im Dunkeln
zum Schalter springen musste. Die Hausverwaltung trug mein
Anliegen dem Verwaltungsbeirat vor und der lehnte es
(angeblich) mit Hinweis auf höhere Stromkosten und der Umlage
derselbigen auf ALLE Mieter ab.

Nun schlug ich vor, daß ich die Kosten für 2 Bewegungsmelder
und die Montage selbst übernehme. Davon abgesehen zahle ich 60
Euro für den Stellplatz und denke mir, dass das auch gewisse
Beleuchtungseigenschaften beinhalten kann, inklusive der paar
Millimilliwatt, die ich verbrauche. Auch die Aufenthaltsdauer
in der Garage beträgt bei mir ja keine Stunden, und Strom
spart man so sicher eher, als durch dauerndes Lichteinschalten
per Schalter. Die Antwort der Hausverwaltung:

Sie haben auf ihr Anliegen ein „nein“ erhalten und damit
ist alles gesagt. Sie haben die Wohnung und die Tiefgarage in
dem Zustand gemietet wie er jetzt ist. Niemand hat Ihnen etwas
anderes versprochen. Bitte akzeptieren Sie daher die
Gegebenheiten.

Die Hausverwaltung ist soweit im recht, dass Du keinen Anspruch auf den Bewegungsmelder hast. Du hast aber grundsätzlich einen Anspruch - gesichert zum Auto zu kommen und umgekehrt -. und zwar üblichen Schrittes. Ich habe zwar kein Urteil finden können. Jedoch lässt sich der Anspruch auf ausreichende Beleuchtung mit dem Grundsatz der Sicherheit im Treppenhaus, auf Treppen oder in der Tiefgarage definieren. Eine nicht ausreichend beleuchtete Fläche ist ein Unfallschwerpunkt. Hier betseht ganz erhebliche Vreletzungsgefahr. Daraaf sollte zumindest die Hausverwaltung nun aufmerksam gemacht werden, wenn der Intervall weiterhin so kurz bleiben soll. Dumme Frage. Hast Du eine öffentlich geförderte Wohnung, denn 60 EURO sind sehr viel für einen Stellplatz und werden oft in Verträgen verlangt, wo der Wohnberechtigungsschein die Grundlage des Mietverhältnisses bildet. Wenn es eine Sozialwohnung(/WBS-Wohnung ist, erkundige Dich auf dem Rathaus/Stadtverwaltung. In solchen Fällen liegt ein Umgehungstatbestand vor. Der Vermieter muss die Miete für Stellplätze, betrifft auch Einbauküchen in solchen Wohnungen auf 0,50 EUR pro Quadratmeter beschränken.

Bitte verstehen Sie auch, dass wir nicht die Zeit haben jeden
Tag auf Ihre Emails zu antworten.

Tja, nun frage ich mich, ob ich, zum Beispiel aus
Sicherheitsgründen, ein Recht auf die Installation habe, ob
die Hausverwaltung bzw. der Beirat einfach so ablehnen kann,
oder worauf ich mich als Grund für die Installtion berufen
kann bzw. könnte.

Ein Recht auf Installation sicher nicht, aber ein Recht, dass der Intervall der Beleuchtung länger eingeschaltet ist.

Gruss Günter

Hatte auch schon das Problem, zu anfang hatt sich die Hausverwaltung auch quer gestellt. Habe dann eigenmächtig den Zeitschalter um 3 min hochgestellt, dann gieng es um ganz normal aus der Garage ins Treppenhaus zu gelangen. Dann sind nach einiger Zeit auch Bewegungsmelder installiert worden.
Wenn du allerdings etwas länger in der Garage verweilen möchtest,
dann steck einfach einen Zahnstocher oder sowas in den gedrückten Schalter dann bleibt das Licht auch an.

MFG Raymund

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich möchte darauf hinweisen , das eigenmächtige Ändereungen an der Lichtanlage , dich in echte Schwierigkeiten bringen könne. Das gilt vor allem für das Anbringen von Bewegungsmeldern ohne Erlaubniss. Außerdem sollte in diesem Fall, eine Installation nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden . Wenn danach irgendwo im Haus der Strom ausfällt , kann dir keiner den schwarzen Peter zuschieben.

Gruß Nino