Folgenden Fall angenommen:
Frau und Herr A trennen sich. Die Kinder (12 und 14) leben bei der Mutter in einem riesigen Haus. Frau A ist halbtags beschäftigt, Herr A lebt in einem sehr kleinen Haus und arbeitet vollzeit.
Frau A teilt ihrem Mann mit, er sei dazu verpflichtet, bei 6-wöchigen Sommerferien die Kinder 3 Wochen lang zu beaufsichtigen. Dazu ist er jedoch weder beruflich noch platzmäßig in der Lage.
Er kann muß aber nicht. Wer will ihn dazu zwingen?
Inzwischen gibt es sogar dazu Gerichtsurteile, dass der KV eben NICHT muß.-
Die Kinder hätten an einem Aufenthalt bei dem Vater der dazu verurteilt wurde garantiert viel Freude.
Die Frage ist natürlich, wie wurden die Ferienzeiten bisher abgedeckt?
Urlaub in der Ferienzeit für die schulpflichtigen Kinder ist bei Eltern normal… warum sollte sich durch eine Scheidung daran etwas ändern?
Platz ist in der kleinsten Hütte…
zwingen kann man Herrn A rein rechtlich nicht. Was anderes finde ich aber, dass man zusammen eine Verantwortung hat und jetzt will Herr A, dass Frau A die ganzen 6 Wochen abdeckt? Das kann keiner alleine leisten und die Jahre vor der Scheidung ging es ja auch. Also vielleicht nochmal versuchen, zu organisieren…
Um Missverständnisse zu vermeiden:
Die Kinder lieben Herrn A, er nimmt sie auch gerne zu sich. Seine Frau spricht aber eine andere Sprache. Für sie gibt es nur Paragraphen, Urteile, Verträge, Rechte und Verpflichtungen. Für alles muss es eine gesetzliche Grundlage geben. Sie wird mit ihrem Leben und der Betreuung der Kinder nicht richtig fertig und so versucht sie ihn mit Verpflichtungen und Rechten zu seinem Glück zu zwingen.
Letztendlich geht es ihr auch um das finanzielle: Sie kassiert gerne Unterhalt, schiebt die Kinder aber dann ab, wenn sie ihr gerade unpassend sind. Soll der Vater sie doch 3 Wochen nehmen, sie durchfüttern, bespaßen und beaufsichtigen.
Herr A hat eine Menge finanzielle Verpflichtungen aufgebürdet bekommen. Um diesen nachzukommen, muss er viel arbeiten. Da bleibt leider wenig Zeit, 3 Wochen Urlaub an Stück sind undenkbar.
Hier geht es nur darum zu klären, ob Herr A die von seiner Frau angedichteten Verpflichtungen hat. Ob er gesetzlich dazu gezwungen werden kann oder ob dies wieder einmal das Wunschdenken seiner Noch-Frau ist…
meine Antwort ist er SOLLTE es im Interesse der Kinder tun. Verflixt noch mal, es geht hier nicht um die Differenzen, dass Mutter Unterhalt kassieren und weniger betreuen will, sondern es geht darum dass die Kinder ihren Papa lieben, jetzt sowieso mehr von ihm getrennt sind und Geld die Kinder nicht glücklich macht.
Gezwungen kann er nach Gesetzeslage zwar werden, wird aber schon aus Zeitgründen nicht funktionieren. Nach § 1684 BGB hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Aber hier soll es doch wirklich nicht darum gehen, welche Gesetze, Urteile und ob die Mutter das will und man zu ihr in Oposition stehen will.
Kinder in der Trennungszeit leiden sowieso vermehrt und sollen sich nicht noch zusätzlich vom auswärtswohnenden Elternteil abgeschoben und ungeliebt fühlen. Irgendwann wollen sie ihn dann nämlich nicht mehr sehen, weil für ihn das Geldverdienen wichtiger war als die gemeinsame Zeit mit den Kindern.
Platzmäßig wird das wohl auch gehen. Das kleine Haus wird mehr als nur ein Wohnklo haben. Zwei Luftmatratzen und gut ist es. Oder im Garten „Abenteuerurlaub“ im Zelt machen.
Noch ein Hinweis: das zusätzliche Geld, das Herr A. durch die Mehrarbeit verdient wird er in zusätzlichen Unterhalt investieren müssen. Es wird nämlich in die Unterhaltsberechnung - und dann gleich für zwei Jahre - mit einbezogen. Es ist nun mal so: mehr Einkommen = mehr Unterhalt. Nix damit, evtl. Schulden usw. abbezahlen.
Die Eltern sollten sich zusammensetzen und die vorhandenen finanziellen Verpflichtungen gemeinsam lösen, schließlich haben sie diese auch gemeinsam hervorgerufen.
Es geht hier wirklich nicht darum, ob Herr A. einer berechtigten oder unberechtigten Forderung der Mutter folgt, sondern es geht ausschließlich darum, dass die gemeinsamen Kinder gemeinsame Zeit mit ihrem Papa verbringen.