Pflicht zur Kontoeröffnung

Sind Banken verpflichtet ein Girokonto einzurichten. Auch bei negativer Schufa ? Zumindest auf Guthabenbasis ?

Sind Banken verpflichtet ein Girokonto einzurichten. Auch bei
negativer Schufa ? Zumindest auf Guthabenbasis ?

Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung einiger Banken, Jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen, wenn nicht wichtige Dinge dagegensprechen. Einen einklagbaren Rechtsanspruch hast Du nach meiner Kenntnis nicht!!!

Jetzt kommen sicherlich andere Poster mit „Kontrahierungszwang“ mancher Sparkassen in manchen Bundesländern. Das besteht auch nur, wenn nicht wichtige Dinge dagegensprechen. Das ist dehnbar wie Gummi… Und die Eröffnung eines Kontos besagt noch lange nicht, daß das Konto nicht bei nächster Gelegenheit wieder gekündigt wird…

Die Schwäbische Bank gibt Jedermann ab 18 Jahren und mit deutschem Wohnsitz ein einfaches Onlinekonto nur für Überweisungen in beide Richtungen, kombiniert mit einer MasterCard zum Geld abheben und Bezahlen (http://www.global-mastercard.de/premium/; Kleingedrucktes unten lesen; http://www.youtube.com/watch?v=UOxEPrX-chE)

Erdbeerzunge

Sind Banken verpflichtet ein Girokonto einzurichten. Auch bei
negativer Schufa ? Zumindest auf Guthabenbasis ?

FAQ:3286

Ich begrüße Sie!

Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung einiger Banken,

oder korrekt formuliert: es gibt eine "Empfehlung des „ZKA“. Mehr nicht.
Im ZKA sind aber die 5 gr0ßen Bankenverbände zusammen geschlossen. Das nennst Du dann also einige Banken: 2300 sind 's z.Z.

Jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen, wenn nicht
wichtige Dinge dagegensprechen.

… die da wären? … das wäre doch mal interessant von einer Fachfrau zu erfahren.

Einen einklagbaren

Rechtsanspruch hast Du nach meiner Kenntnis nicht!!!

… aber die Möglichkeit sich an den zuständigen Ombudsmann zu wenden, was viel zu wenige tun.

Jetzt kommen sicherlich andere Poster mit
„Kontrahierungszwang“ mancher Sparkassen in manchen
Bundesländern. Das besteht auch nur, wenn nicht wichtige Dinge
dagegensprechen.

welche…

… spätestens hier hätten die Institute aber ein Problem. Nämlich Gründe anführen. Welche sind wichtig? Verbraucherberatungen haben irgendwo mal welche zusammen getragen (googlen)

Das ist dehnbar wie Gummi… Und die
Eröffnung eines Kontos besagt noch lange nicht, daß das Konto
nicht bei nächster Gelegenheit wieder gekündigt wird…

… was aber nur bei gravierendem Fehlverhalten legitim wäre. Ansonsten könnte eine solche Entscheidung bei Eintragung des Umstands in die Schufa ein Bummerang werden.

Leider können viele Banken davon ausgehen, dass der vermeintliche Kunde schnell klein bei gibt.

Gruß
Diemo