Pflicht zur Pflege von Großeltern?

Folgender Sachverhalt: Oma Pflegestufe 1 (Tochter wohnt 600km entfernt) wird täglich vom Pflegedienst zu Hause gepflegt und lebt dort verheiratet mit Opa (noch keine Pflegestufe, Beantragung wird auf Grund dessen, das er sich noch selbst waschen und anziehen kann vom Hausarzt/Sozialamt nicht befürwortet), der schafft es aber auf Grund des hohen Alters kaum noch, sich um alles zu kümmern.
Kinder vom Opa leben nicht mehr, nur noch Enkel (einer davon in 40km Entfernung). Nehmen wir mal an, der Opa fällt um und kommt 3 Tage nicht auf die Beine und kann keinen Arzt rufen und ihm passiert infolgedessen etwas. Kann der Enkel, der beruflich stark eingespannt ist und deshalb nur ab und zu nach dem rechten sehen kann, dafür rechtlich belangt werden, z.B. wegen unterlassener Hilfeleistung?
Würde eine Vollmacht für den Opa oder auch die Oma zu handeln daran etwas ändern (mehr Haftung dadurch)? Wäre der Enkel dann auch für die Oma haftbar oder wären das nur deren Kinder?
Selbstverständlich versucht der Enkel alles im Rahmen seiner Möglichkeiten, aber die sind nun mal begrenzt. Ab welchem Zeitpunkt trägt man die Verantwortung? Ab wann gilt ein Angehöriger rechtlich als nicht mehr selbständig und man MUSS als Angehöriger u.U. täglich helfen? Oder muß man das nicht?

Folgender Sachverhalt: Oma Pflegestufe 1 (Tochter wohnt 600km
entfernt) wird täglich vom Pflegedienst zu Hause gepflegt :Nehmen wir mal an, der Opa fällt um und
kommt 3 Tage nicht auf die Beine und kann keinen Arzt rufen
und ihm passiert infolgedessen etwas.

leider kann ich zu deiner eigentlichen frage nur „vermutungen“ äußern und würde eine haftung verneinen, konkretes überlasse ich lieber den andern.

aber vielleicht kann ich zur inneren beruhigung beitragen.

wenn die oma täglich durch den pflegedienst versorgt wird, wird die ja sicher feststellen, wenn dem opa was passiert ist, da er die türe nicht aufmacht. oft haben pflegedienste auch wohnungsschlüssel. das würde vielleicht einige ängste nehmen, wenn was passiert.

es gibt auch so notrufketten und seniorennotrufe, aber bitte selbst informieren, die links sind nur zufällige beispiele.
http://www.vitakt.com/senioren-notruf.php
http://www.koifutter-onlineshop.de/Funk-Notruf-Knopf…

leider kann ich zu deiner eigentlichen frage nur „vermutungen“
äußern und würde eine haftung verneinen, konkretes überlasse
ich lieber den andern.

aber vielleicht kann ich zur inneren beruhigung beitragen.

wenn die oma täglich durch den pflegedienst versorgt wird,
wird die ja sicher feststellen, wenn dem opa was passiert ist,
da er die türe nicht aufmacht. oft haben pflegedienste auch
wohnungsschlüssel. das würde vielleicht einige ängste nehmen,
wenn was passiert.

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe auch nirgends ein Urteil wegen unterlassener Hilfeleistung etc. finden können. Meist betraf es Pflegedienste, die wegen so etwas Unannehmlichkeiten hatten. Es sollte ausreichend sein, wenn dieser täglich nach dem rechten sieht. Zudem könten die Enkel ja täglich anrufen, ob alles ok ist. Die Sache mit dem Notruf ist auch eine sehr gute Idee.