moin!
Wann genau hat man die Pflicht schuldhaft verletzt?
wenn man z.b. die pin auf die rückseite der ec-karte schreibt oder auf einen extra zettel im portmonnäh (*g*), quais tür-an-tür mit der karte, und sich dann das portmonnäh klauen läßt. auch solche „schlauheiten“ wie „ich schreib die pin von hinten nach vorne auf“ oder „ich tu so, als sei´s ein geburtsdatum“ sind gröbster unfug!
allgemeiner: wenn man durch tun oder unterlassen dazu beiträgt, daß ein dieb an beides (pin+karte) herankommt, ohne daß dieser sich größere mühe geben muß - zur genauen kenntnis güggsdu /t/verschulden-schuldhaftes-verhalten/3444176
Was bedeutet das? Muss der Bankenbrief mit der PIN zwingend
vernichtet werden?
sollte, muß aber nicht unbedingt. aufbeahren erhöht selbstredend das risiko! bewahrt man auf, muß gesichert sein, daß man nur unter erschwerten bedingungen an pin u/o. karte herankommt UND diese beiden dinge (pin+karte) nicht miteinander in verbindung gebracht werden können. pin im bankschließfach und karte im portmonnäh z.b. wären sich unproblematisch.
Wo oder wie darf man aufbewahren?
tresor, schließfach, am anderen ende der welt, in der im garten vergrabenen schatztruhe, in den tiefen des ozeans, … - du siehst: alles orte, an die keiner außer dir so wirklich gut und leicht herankommt.
Danke & Grüße
Denis
saludos, borito