Hallöchen liebe Experten,
kann mir jemand erläutern, was rechtlich unter Verschulden und schuldhaftem Verhalten verstanden wird?
Vielen Dank.
Johanna
Hallöchen liebe Experten,
kann mir jemand erläutern, was rechtlich unter Verschulden und schuldhaftem Verhalten verstanden wird?
Vielen Dank.
Johanna
Grob gesagt spricht man von Verschulden oder Schuld, wenn jemandem ein Verhalten, das tatbestandlich und rechtswidrig ist, auch persönlih vorwerfbar ist. Noch einfacher: Schuld ist Vorwerfbarkeit.
Von der Schuld wird im Straf- und im Zivilrecht grundsätzlich ausgegangen, weil sie bei Tatbestands- und Rechtmäßigkeit der Regel fall ist. Es kann dann aber Gründe geben, warum konkret der Schuldvorwurf doch entfällt, z.B. bei Geisteskrankheit.
Levay
Vielen Dank für die Antwort.
Soweit ich im Netz recherchieren konnte, fallen unter Verschulden zwei Schuldformen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit.Ist verständlich.
Was ist bei Schäden, welche aus Irrtum oder Unwissenheit verursacht werden?
Gilt als schulhaftes Verhalten sämtliches Verhalten, welches zu einem Verschulden führt bzw. führen kann?
Ich habe folgenden Satz gefunden:
„Die Definition umfasst aber auch fahrlässige oder irrtümliche Handlungen, mithin also auch nicht schuldhaftes Verhalten.“
?
Johanna
Soweit ich im Netz recherchieren konnte, fallen unter
Verschulden zwei Schuldformen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Das ist natürlich recht allgemein formuliert. Im Strafrecht z.B. bedarf es in der Regel schon eines Vorsatzes; nur recht wenige Tatbestände können fahrlässig erfüllt werden, z.B. Tötung eines Menschen, Körperverletzung, nicht aber Sachbeschädigung.
Was ist bei Schäden, welche aus Irrtum oder Unwissenheit
verursacht werden?
Die Frage ist viel zu allgemein formuliert, als dass ich darauf eine brauchbare Antwort geben könnte. Im Strafrecht z.B. muss man da differenzieren: Was genau wusste der Täter nicht, was für einen Irrtum hatte er? Es gibt Konstellationen, in denen die Schuld ausgeschlossen ist, in anderen nicht; manchmal wird die Strafe gemildert (nämlich wenn sich der Täter über die bloße Strafbarkeit irrte und dieser Irrtum vermeid war).
Gilt als schulhaftes Verhalten sämtliches Verhalten, welches
zu einem Verschulden führt bzw. führen kann?
Nein. Schuldhaft ist ein Verhalten, wenn im Einzelfall und nach der gesetzlichen Bestimmung dem Täter sein Verhalten auch persönlich vorgeworfen werden kann, weil nicht (ausnahmsweise) Gründe vorliegen, die ihn - ihn ganz persönlich - entschuldigen.
Ich habe folgenden Satz gefunden:
„Die Definition umfasst aber auch fahrlässige oder irrtümliche
Handlungen, mithin also auch nicht schuldhaftes Verhalten.“
So aus dem Zusammenhang gerissen macht der Satz keinen Sinn.
Levay