Pflicht zur Steuererklärung

Hallo,
habe

§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
und auch die Archiveinträge
gelesen und bin nur noch verwirrt…

Jmd. arbeitet ganz normal nichtselbständig ohne Scheidung, Krankengeld usw. und von seinem gesamten Lohn wird vom Arbeitgeber Steuern einbehalten. Er hat keine sonstigen Einnahmen, er hat keine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Gibt es eine Einkommensgrenze, ab der er trotzdem verpflichtet ist, dem Finanzamt eine EkSt-Erklärung abzugeben?

Wenn dem so ist, wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen
Gruß n.

EStG, AO

Gibt es eine Einkommensgrenze, ab der er trotzdem verpflichtet
ist, dem Finanzamt eine EkSt-Erklärung abzugeben?

Nein

Hi !

Beim Bezug von „Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit“ wird zu der Frage, ob eine Veranlagung Pflicht ist ODER auf Antrag gemacht werden KANN, der § 46 EStG herangezogen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Ich kann in diesem zum jetzigen Zeitpunkt keine Grenze (mehr) erkennen. Vor über 15 Jahren gab es eine solche Grenze wohl mal. Derzeit ist sie im Gesetz nicht zu finden.

Etwas anderes gilt nur, wenn noch weitere Einkunftsarten vorliegen. Dies war aber wohl nicht Gegenstand der Frage.

BARUL76

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Danke! o.w.T.
o.w.T

Diese Antwort hat damals in meiner mündlichen Prüfung zu Punktabzug geführt!