Pflicht zur Zahlung an Makler?

Hallo zusammen,

Hier kommt eine rechtliche Frage, keine moralische:
* Ich habe aufgrund einer Zeitungsannonce einen Makler angerufen, er hat mir ein Expose zugeschickt.
* Danach war nichts!
* Ich habe die Hausadresse selbst herausgefunden und den Besitzer angerufen.
* Es gibt keinen Vertrag zwischen Makler und Besitzer.
* In der Zeitungsannonce stand nichts von Courtage, erst auf dem Expose.

Kann der Makler im Falle eines Kaufes bei mir Courtage einklagen?

habe folgende Info gefunden und bräuchte eine Einschätzung davon:
„Keine Annahme eines Angebots auf Abschluß eines Maklervertrages liegt vor, wenn der Interessent das Exposé entgegennimmt, welches erstmalig eine Provisionspflicht für den Käufer bescheinigt, und der Interessent anschließend keine Leistung des Maklers mehr abnimmt (OLG Koblenz)“ (Quelle: http://www.immobilien-in-muenchen.de/download/makler…)

Wie gesagt, was anständig ist, steht evtl. auf einem anderen Blatt.

Danke!!
Mightbee

Hallo zusammen,

Hier kommt eine rechtliche Frage, keine moralische:
* Ich habe aufgrund einer Zeitungsannonce einen Makler
angerufen, er hat mir ein Expose zugeschickt.
* Danach war nichts!
* Ich habe die Hausadresse selbst herausgefunden und den
Besitzer angerufen.
* Es gibt keinen Vertrag zwischen Makler und Besitzer.

Wie kann der Makler das Objekt vermitteln, wenn kein Vertrag zwischen Verkäufer und Vermittler geschlossen wurde?

Makler bieten unterschiedliche Verträge. So muß der Verkäufer bei „Knebelverträgen“ z.B. alle Interessenten an den Makler verweisen, wenn dies im Vermittlungsvertrag innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

* In der Zeitungsannonce stand nichts von Courtage, erst auf
dem Expose.

Die Vermittlungsgebühr ist obligatorisch und muß in Zeitungsartikeln nicht angegeben werden.

Mit Kenntnisnahme der Verkäuferdaten bindet sich der Interessent an den Makler und die Zahlungsverpflichtung bei Vertragsabschluß (Kauf der Immobilie).
So habe ich es jedenfalls in den Geschäftsbedingungen der Makler gelesen, mit denen ich zu tun hatte.

Gruß
Roman

Kann der Makler im Falle eines Kaufes bei mir Courtage
einklagen?

habe folgende Info gefunden und bräuchte eine Einschätzung
davon:
„Keine Annahme eines Angebots auf Abschluß eines
Maklervertrages liegt vor, wenn der Interessent das Exposé
entgegennimmt, welches erstmalig eine Provisionspflicht für
den Käufer bescheinigt, und der Interessent anschließend keine
Leistung des Maklers mehr abnimmt (OLG Koblenz)“ (Quelle:
http://www.immobilien-in-muenchen.de/download/makler…)

Wie gesagt, was anständig ist, steht evtl. auf einem anderen
Blatt.

Danke!!
Mightbee

Mit Kenntnisnahme der Verkäuferdaten bindet sich der
Interessent an den Makler und die Zahlungsverpflichtung bei
Vertragsabschluß (Kauf der Immobilie).
So habe ich es jedenfalls in den Geschäftsbedingungen der
Makler gelesen, mit denen ich zu tun hatte.

Kenntnisnahme der Verkäuferdaten ging aber nicht über den Makler, sondern ich habe das abgebildete Haus gesucht und gefunden.

Gruß
Mightbee

Hallo Mightbee,

ob Du das Haus anhand des Bildes oder anhand der Anschrift gefunden hast ist egal. Für den Courtageanspruch ist die Zusendung des Exposés ursächlich und ausreichend. Ausnahme: Vorkenntnis innerhalb der durch die AGB gesetzten Frist mit Nachweis.

Gruß

Markus BvG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ausnahme:
Vorkenntnis innerhalb der durch die AGB gesetzten Frist mit
Nachweis.

Hallo Markus BvG,

Was heisst das??

Gruß,
Mightbee

Hallo Mightbee,

das heißt das die AGB des Maklers eine Frist setzen (müssen), innerhalb der Du dem Makler mitteilen kannst daß Du das Objekt bereits kennst und deshalb von der Pflicht zur Zahlung der Provision befreit bist.
Dürfte ein Deinme Fall nicht zutreffen.

Liebe Grüße,

Max

Hallo zusammen,

Hier kommt eine rechtliche Frage, keine moralische:
* Ich habe aufgrund einer Zeitungsannonce einen Makler
angerufen, er hat mir ein Expose zugeschickt.
* Danach war nichts!
* Ich habe die Hausadresse selbst herausgefunden und den
Besitzer angerufen.

Wie hast du die Hausadresse selbst herausgefunden?

* Es gibt keinen Vertrag zwischen Makler und Besitzer.
* In der Zeitungsannonce stand nichts von Courtage, erst auf
dem Expose.

Ausser wenn es gegenteilig gekennzeichnet ist, muss man davon ausgehen, dass ein Maklerangebot grundsätzlich provisionspflichtig ist.

Kann der Makler im Falle eines Kaufes bei mir Courtage
einklagen?

habe folgende Info gefunden und bräuchte eine Einschätzung
davon:
„Keine Annahme eines Angebots auf Abschluß eines
Maklervertrages liegt vor, wenn der Interessent das Exposé
entgegennimmt, welches erstmalig eine Provisionspflicht für
den Käufer bescheinigt, und der Interessent anschließend keine
Leistung des Maklers mehr abnimmt (OLG Koblenz)“ (Quelle:
http://www.immobilien-in-muenchen.de/download/makler…)

Wie gesagt, was anständig ist, steht evtl. auf einem anderen
Blatt.

Danke!!
Mightbee

Hallo Mightbee,

das heißt das die AGB des Maklers eine Frist setzen (müssen),
innerhalb der Du dem Makler mitteilen kannst daß Du das Objekt
bereits kennst und deshalb von der Pflicht zur Zahlung der
Provision befreit bist.
Dürfte ein Deinme Fall nicht zutreffen.

Genau
wenn du es auf eine Klage ankommen lässt, musst du nämlich auch noch mit erhoehten Kosten rechnen, wenn du verlierst: Gerichtskosten und Anwaltskosten sind dann von dir zu tragen. Rechtsschutzversicherung zieht nur bei erheblichen erfolgsaussichten.

Hallo zusammen,

Hier kommt eine rechtliche Frage, keine moralische:

da bin ich mit nicht so sicher!

* Ich habe die Hausadresse selbst herausgefunden und den
Besitzer angerufen.

du hast also die adresse selbst hrausgefunden in der absicht, den makler zu umgehen, oder wie viele sagen würden zu betrügen