Pflichtangabe Geschäftspapier bei Zweigstelle

Hallo,

folgendes Problem: Unsere GmbH (Sitz in U) macht in M eine Zweigstelle auf, die unselbstständig ist. Muss auf das Geschäftspapier für die Zweigstelle neben der Anschrift der Zweigstelle in M auch die komplette Adresse von U darauf oder langt die Bezeichung T-Gmbh HRB U… ?? ( UStid; Geschäftsführer etc. haben wir und wir wollen eine Textwüste vermeiden)

Danke vorab

Hallo,
ich habe auch so einen fall, nur dass ich keine gmbh habe. meines wissens nach musst du unselbstständige zweigstellen nicht angeben. nur selbstständige.

mfg

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