Hallo,
folgendes Problem: Unsere GmbH (Sitz in U) macht in M eine Zweigstelle auf, die unselbstständig ist. Muss auf das Geschäftspapier für die Zweigstelle neben der Anschrift der Zweigstelle in M auch die komplette Adresse von U darauf oder langt die Bezeichung T-Gmbh HRB U… ?? ( UStid; Geschäftsführer etc. haben wir und wir wollen eine Textwüste vermeiden)
Danke vorab