Hallo,
ich würde gerne wissen, was unbedingt auf einem
Briefkopf einer GbR auftauchen muß.
Hat jemand damit Erfahrung,
oder weiß, wo man solche Richtlinien nachlesen kann?
Vielen Dank im voraus,
Betti
Hallo,
ich würde gerne wissen, was unbedingt auf einem
Briefkopf einer GbR auftauchen muß.
Hat jemand damit Erfahrung,
oder weiß, wo man solche Richtlinien nachlesen kann?
Vielen Dank im voraus,
Betti
Hallo Betti,
es gibt nicht nur eine Richtlinie; dafür gibt es sogar Gesetze. In diesem Fall ist es die Gewerbeordnung uuuuund zwar § 15 b derselbigen (‚Abgaben auf Geschäftsbriefen‘):
_(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. Der Angaben nach Satz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Satzes 1; Satz 2 ist nicht auf sie anzuwenden.
(2) Ausländische juristische Personen müssen auf allen Geschäftsbriefen im Sinne des Absatzes 1, die von einer gewerblichen Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle im Inland ausgehen, den Ort und den Staat ihres satzungsmäßigen Sitzes sowie ihre gesetzlichen Vertreter mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
(3) Absatz 2 findet keine Anwendung auf ausländische juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben. Für juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet worden sind und ihren satzungsmäßigen Sitz, jedoch weder ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, gilt dies nur, wenn ihre Tätigkeit in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaates steht._
Im Klartext: das einzige Muss für GmbH-Briefbögen ist, daß alle Gesellschafter namentlich genannt werden (Du weißt ja, daß GbR-Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, insofern hat es haftungstechnische Gründe).
Was man sonst noch berücksichtigen muß, findest Du zum Beispiel hier: http://www.heidenheim.ihk.de/download/pdf/recht/ratg… (ab Seite 8).
Beste Grüße
Tessa
Hallo Diskutantinnen,
und schönen Dank an Tessa für den suppi Link - dieser mit geeignetem Titel in den FAQ würde das Brett schon halb leerfegen!
Kleine Ergänzung noch aus der Sicht Fiskus und Co: Wenn das gleiche Papier auch für Rechnungen verwendet wird, ist die Angabe der Steuernummer bzw. ersatzweise USt-ID-Nummer sicher nicht verkehrt - angesichts der Dauerdiskussion „was ist denn jetzt mit dem Vorsteuerabzug?“
Schöne Grüße
MM
Peinlich, peinlich… (Richtigstellung)
Möchte nur mal eben flink folgenden Absatz klarstellen:
Ich habe geschrieben:
Im Klartext: das einzige Muss für GmbH-Briefbögen ist, daß alle Gesellschafter namentlich genannt werden (Du weißt ja, daß GbR-Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, insofern hat es haftungstechnische Gründe).
Es muß RICHTIG heißen:
Im Klartext: das einzige Muss für GbR-Briefbögen ist, daß alle Gesellschafter namentlich genannt werden (Du weißt ja, daß GbR-Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften, insofern hat es haftungstechnische Gründe).
Auf GmbH-Briefbögen werden selbstredend keine Gesellschafter angegeben; sie haften ja auch nicht mit ihrem gesamten Vermögen.
Sorry für die evtl. eingetretene Verwirrung!
R.
Oh herzlichen Dank für die schnelle & reiche info,
hat viel geholfen,
beste grüße
betti
Hi!
Der Hinweis, dass keine „Phantasienamen“ für eine GbR verwendet werden dürfen, ist doch m.W. schon länger überholt! Oder nicht?
Gruß
Falke