Pflichtangaben auf Flyern

Hallo Herr Oeffner,

Es ist bereits bekannt, daß Homepages ein Impressum mit genau vorgegebenen Inhalt beinhalten müssen.

Gilt das auch bei Flyern?
Angenommen ein Flyer, der als Teaser für eine Unternehmens-Webseite dient (es wird kein Produkt darauf angeboten…) wird gezielt an „Nicht-Privatpersonen“ sondern Unternehmen verteilt.

Gibt es Vorgaben, die auf einen Flyer gedruckt werden müssen:
wie z.B. Firma, Geschäftsinhaber, genaue Anschrift, Umsatzsteuernummer… ???
Oder genügt es - wenn der Flyer auf die Webseite verweist - wo alle Kontaktdaten zu finden sind???

Vielen Dank
Stefanie

Ich bekomme ich viele Flyer. Keiner davon hat ein Impressum.
Die Impressums-Pflicht gemäß dem jeweiligen Landespressegesetz gilt für Druckwerke. Im Internet regelt das das Telemediengesetzt. Flyer, Preislisten und Gebrauchsanweisungen sind jedoch regelmäßig davon ausgenommen.