Warum muss der Geschäftsführer bzw. das Äquivalent in anderen Gesellschaftsformen auf einem Geschäftsbrief genannt werden? Gleiche Frage auch im Bezug auf die Vorstandsmitglieder bei der AG.
Danke im Voraus.
Warum muss der Geschäftsführer bzw. das Äquivalent in anderen Gesellschaftsformen auf einem Geschäftsbrief genannt werden? Gleiche Frage auch im Bezug auf die Vorstandsmitglieder bei der AG.
Danke im Voraus.
Warum muss der Geschäftsführer bzw. das Äquivalent in anderen Gesellschaftsformen auf einem Geschäftsbrief genannt werden?
Hallo,
Geschäftspartner sollen die Möglichkeit haben, sich am Anfang einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens informieren zu können: Rechtsform, Namen und mindestens ein Vorname, die ladungsfähige Anschrift, Sitz der Gesellschaft etc. etc. Einholen von Auskünften bei Handels-, Registergerichten, Schufa etc. wird somit möglich.
diese frage kann ich ihnen leider nicht beantworten nicht mein gebiet.
Hallo, bei dieser Frage kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Geschäftspartner sollen die Möglichkeit haben, sich am Anfang
einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse
des Unternehmens informieren zu können: Rechtsform, Namen und
mindestens ein Vorname, die ladungsfähige Anschrift, Sitz der
Gesellschaft etc. etc. Einholen von Auskünften bei Handels-,
Registergerichten, Schufa etc. wird somit möglich.
Hallo KKI,
dass die Geschäftspartner sich informieren sollen und dass zusätzlich weitere Angaben auf einen Geschäftsbrief kommen, ist mir klar. Meine Frage geht eher dahin, welchen genauen Zweck die Angabe des Geschäftsführernamens darstellt. Im Fall des Rechtsformzusatzes bspw. erhält man Infos über die Haftungsverhältnisse. Und der Sitz der Gesellschaft gibt bspw. Auskunft über Leistungs-/Erfolgsort sowie zuständiges Gericht bei Rechtsstreit. Und wie gesagt, was ist der genaue Zweck bei Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten?
Hallo geugen,
für jeder Mann der in irgend einer Weise Handel betreibt, ist es für alle Geschäftspartner und Kunden unverzichtbar zu wissen mit wem sie es zu tun haben, deshalb gibt es diese gesetzliche Forderung (Verbraucherschutz). Ich weiss zwar nicht um welches Gewerbe es sich bei Ihrer Anfrage handelt, aber denken Sie auch daran, die Angaben über den Sitz der Firma, den Inhaber, der Firmenanschrift sowie des Geschäftsführers oder des Vorstandsvorsitzenden sind ein Aushängeschild über die Rechtmäßigkeit und Existenz des Unternehmens! Die gesetzlichen Hinweise finden Sie im HGB (Handelsgesetzbuch) §§ 37 a, 125 a, 177 a;im § 80 AktG (Aktiengesetz); im § 35 a GmbHG (GmbH-Gesetz) sowie im § 25 a im GenG (Genossenschaftsgesetz). Weitere wichtige Hinweise sind unter iyotta.de nachlesbar!
Hinweis: Wer sich nicht Ausweist, wird kaum aktzeptiert!
Selbst Briefkastenfirmen benennen einen Geschäftsführer und ihrer Anschrift?!?
Mit freundlichen Grüßen
gotte
Geschäftspartner sollen die Möglichkeit haben, sich am Anfang
einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse
des Unternehmens informieren zu können: Rechtsform, Namen und
mindestens ein Vorname, die ladungsfähige Anschrift, Sitz der
Gesellschaft etc. etc. Einholen von Auskünften bei Handels-,
Registergerichten, Schufa etc. wird somit möglich.
was ist der genaue Zweck bei Angabe von
Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten?
Geschäftsführer, Vorstände etc. haften bei Pflichterletzungen und können gerichtlich in Regreß genommen werden. Das ist gar nicht mal so selten in letzter Zeit. Also muss man wissen, wann wer welches Amt innehatte.