Hallo,
ist es erlaubt, in einer Rechnung über eine Leistung, die über einen längeren Zeitraum erbracht wurde (z.B. „Erstellung eines Rohbaus“) den Zeitraum als Zeitpunkt anzugeben, also etwa so:
„Die Arbeiten wurden zwischen dem 01.04.08 und dem 27.06.08 ausgeführt“ oder müssen die einzelnen Tage, an denen gearbeite wurde, aufgeführt werden?
Hallo Carsten,
„Die Arbeiten wurden zwischen dem 01.04.08 und dem 27.06.08
ausgeführt“
Ja, sicher. Alternativ: „Leistungszeitraum: 01.04.2008 - 27.06.2008“.
Grüße
Renee
Tach,
wir geben in unseren Rechnungen immer die Monate an, also von Mai 2008 - Juni 2008, wurde bisher weder vom Steuerbüro noch vom Finanzamt gerügt.
Gruß
Tina
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Danke
Danke Euch beiden.