Hallo,
Rechnungen über Bauleistungen unterliegen ja einer Aufbewahrungspflicht, die auch vom privaten Kunden einzuhalten ist.
Ich habe nun schon verschiedene Formulierungen gesehen, in denen über diese Pflicht aufgeklärt wird.
„Diese Rechnung unterliegt der 2jährigen Aufbewahrungsfrist“
oder
„Gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt ist diese Rechnung auch von privaten Auftraggebern bis zum Ende des übernächsten Jahres aufzuheben“
bis hin zu detaillierten Angaben über Folgen der Missachtung.
Wie sähe eigentlich eine einfache Formulierung aus, die den gesetzl. Pflichten voll genügt, ohne dabei gleich mehrere Zeilen Text zu schreiben?
Würde sich - wenn man eine Rechnung mit falscher oder fehlender Aufklärung erhält - irgendwelche negativen Konsequenzen für den AG ergeben (von dem wir einfach mal annehmen, dass er die Pflicht kennt und befolgt)? Sollte man auf eine korrekte Formulierung bestehen oder könnte dies einem AG egal sein?