Hallo,
zunächst die Konstellation:
Ich wohne in Spanien, betreibe eine (Reise-) Website, die auf den deutschen Markt gerichtet ist, wodurch ich schon nach deutschem Recht der Impressumspflicht unterliege. Die Website hat die Endung .es.
Die Impressumspflicht besteht natürlich auch in Spanien und sowieso europaweit. Soweit so klar. Ich will mich auch nicht verstecken, aber die Rechstlage ist teilweise unmöglich zu erfüllen, wenn man jetzt so kleinkarriert wie ein Abmahnanwalt denkt.
Hier die (sinnbildlichen) Angaben meines Impressums. Danach folgen die Erklärungen und das eigentliche Problem:
+++start+++
IMPRESSUM
Diensteanbieter:
Hans Mustermann
Postanschrift:
C/ Muster, 123 2ºA
12345 Auslandshausen
Spanien
Weitere Angaben:
Steuer-Nr./NIF: X1234567Y (Spanien)
Telefon: +34 123 456 789 (Spanien)
Kontakt:
- E-Mail: [email protected]
- Elektronische Eingabemaske:
Ihr Name…
Ihre Email…
Ihr Betreff…
Ihre Nachricht…
[Absendeknopf]
Weitere Hinweise des Diensteanbieters:
bla bla bla
+++ende+++
Die Erklärungen/Überlegungen hierzu:
- Name soweit klar.
- Ich habe über die Adresse „Postanschrift“ gesetzt, da „C/ Muster, 123 2ºA“ ggf. irrtümlich in Deutschland als Postfach angesehen werden könnte, es sich jedoch um eine „echte“ Adresse handelt.
- PLZ/Ort und darunter das Land soweit klar.
Nun wird’s komplizierter, aber unter der Berücksichtigung des Abmahnrisikos sehe ich das als fast ideal an:
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Die Angabe der spanischen Steuernummer erfolgt in Hinsicht auf das spanische Internetgesetz, wo die Steuer-ID Pflicht ist, in Deutschland nicht.
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Die Angabe der Telefon-Nr. ist ebenfalls für Spanien Pflicht, für Deutschland ist da die Rechtsprechung völlig „rechtsunsicher“. Da ich im Ausland wohne habe ich logischerweise nur eine ausländische Rufnummer. Dies könnte, wenn ich sie unter die Kontaktdaten setzte, als unverhältnismäßiger Aufwand dem Nutzer gegenüber angesehen werden. Doch was soll ich machen? Ich muss sie angeben, habe sie also - wie ja schon die Steuer-ID - unter zusätzliche Angaben aufgelistet und DANACH erst die Kontaktdaten.
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Dann also die Kontaktdaten, soweit klar. Sie entspricht dem EU-Recht, d.h. zwei Möglichkeiten der unmittelbaren Kontaktaufnahme, wobei die Email Pflicht ist und die im EU-Recht vorgeschlagene „elektronische Eingabemaske“ gewählt wurde, d.h. ein Kontakt-Formular, verankert wurde.
Die Reiseangebote laufen übrigens über einen deutschen Anbieter (Leistungsträger im touristischen Bereich) mit dt. Kontaktdaten und Sitz, werden rechtmässig auf meiner Website angezeit und tun hier nichts zur Sache.
JETZT KOMMT MEINE EIGENTLICHE FRAGE bzw. mein eigentliches Problem:
Wenn ich eigene Inhalte schreibe, wie z.B. Reiseberichte (allgemein, nur Zonenbeschreibungen) brauche ich dann die Angabe eines verantwortlichen Redakteurs? Sind das dann schon „journalistisch-redaktionelle“ Inhalte. Und wie soll ich das dann anstellen, wenn ich nunmal im Ausland wohne.
Kann das soweit von mir überhaupt verlangt werden? Ich meine: Es kann ja mit dem EU-Recht nicht vereinbar sein, dass ich keinerlei Eigenberichte, Meinungen und Aussagen tätigen kann, weil ich nicht in Deutschland wohne, jedoch den deutschen Markt anspreche.
Ich kenne deutschsprachige Spanische Pressewebsites, die diese Angabe nicht mal haben, jedoch will ich auf Nummer sicher gehen:
Soll ich die Angabe eines verantwortlichen Redakteurs völlig weglassen oder mich als verantwortl. Redakteur benennen mit Sitz eben im Ausland.
Und, um mal die Grenzen zu sehen: Was ist erlaubt um weder „journalistisch-redaktionellen“ Inhalt der meinungsbildend sein kann zu erzeugen, noch als Bestandteil des Reiseangebots zu gelten???
Ich will Reisebeschreibungen schreiben. Diese können ggf. deutlich von konkreten Reiseangeboten des Leistungsträgers abgegrenzt werden und nehmen auf das Angebot selbst nicht Stellung. D.h. es wird nicht auf Hotels, Veranstalter, Dienstleistungen, Preise, etc. Bezug genommen, sondern lediglich auf Landschaften, die Kultur, die Landesgegebenheiten, Strände.
Sind das „journalistisch-redaktionelle“ Inhalte? Ich will weder zur „Meinungsformung“ beitragen noch (unfreiwillig) touristische Angebote erstellen und auch keine Statements zu vorhandenen Angeboten machen.
Ich würde das wie eine heiße Kartoffel handeln und lieber weniger und deutlichst abgegrenzt schreiben, ggf. mit 20 Hinweisen wie „saisonbedingt verschieden“, „Momentaufnahme“, etc. jedoch will ich auf eigene Inhalte nicht verzichten und finde auch, dass es einen rechtlich unanfechtbaren Weg geben muss. Sei es durch die „Erlaubnis“ einer ausländischen Anschrift des Redakteurs auch wenn der deutsche Markt gezielt angesprochen wird, oder dadurch eben, dass diese Angabe nicht Pflicht ist, weil sie im Ausland nicht verlangt wird und das deutsche Recht hierbei von einem Sitz in Deutschland ausgeht.
Wie wäre die Sachlage auch, wenn ich statt der .es-Endung (Spanien) eine .com (länderneutral) oder .de-Endung (Deutschland) verwenden würde.
