Pflichtangaben im Anhang einer GmbH

Hallo liebe Kollegen,

nehmen wir mal an, es gäbe da eine kleine Kapitalgesellschaft (im Sinne des HGB´s), für dessen Verbindlichkeiten gg. dem Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde.

Würde so eine kl. Kapitalges. in Ihrem Anhang für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Wort über diese Rangrücktrittserklärung verlieren (wegen dem Ausweis eines nicht gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz)?

Gibt es eigentlich irgendwo eine Art Checkliste, was alles in so einen Anhang für eine kl. Kapitalges. reingehört? (Die Anhänge der anderen abgegebenen Kapitalges. wurden schon im Bundesanzeiger durchforstet und die schönsten Formulierungen haben gewonnen :smile:)

Liebe sonnige Grüße an alle

und falls wir uns nicht mehr sehen (?) oder hören (?) schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr

Soni

Hallo Soni,

nehmen wir mal an, es gäbe da eine kleine Kapitalgesellschaft
(im Sinne des HGB´s), für dessen Verbindlichkeiten gg. dem
Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde.

Würde so eine kl. Kapitalges. in Ihrem Anhang für die
Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Wort über diese
Rangrücktrittserklärung verlieren (wegen dem Ausweis eines
nicht gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz)?

Ich würde sagen nein, da das Gesetz hierzu explizit nichts vorsieht und überhaupt in Fragen der Verbindlichkeiten gerade für kleine KapG zahlreiche Erleichterungen bestehen.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Art Checkliste, was alles in
so einen Anhang für eine kl. Kapitalges. reingehört?

Also zunächst einmal kann man sich dazu die Bilanzkommentare ansehen. Hier gibt es ja zahlreiche Werke. Z.B Adler/Düring/Schmalz.

Darüber hinaus ist der Anhang in den §§ 284 ff. HGB geregelt. Konkret muss man hier § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB sehen.

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__285.html

bzw.

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__288.html

VG
Sebastian

Hallo Sebastian,

nehmen wir mal an, es gäbe da eine kleine Kapitalgesellschaft
(im Sinne des HGB´s), für dessen Verbindlichkeiten gg. dem
Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde.

Würde so eine kl. Kapitalges. in Ihrem Anhang für die
Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Wort über diese
Rangrücktrittserklärung verlieren (wegen dem Ausweis eines
nicht gedeckten Fehlbetrags in der Bilanz)?

Ich würde sagen nein, da das Gesetz hierzu explizit nichts
vorsieht und überhaupt in Fragen der Verbindlichkeiten gerade
für kleine KapG zahlreiche Erleichterungen bestehen.

Gut, ich hab nämlich auch nichts gefunden. Fällt wohl auch nicht unter die Pflichtangaben nach § 268 (7) bzw. § 251 HGB, da diese ja nur anderes herum wirken (also wenn die GmbH z.B. eine Rangrücktrittserklärung oder Bürgschaft übernommen hätte).

Gibt es eigentlich irgendwo eine Art Checkliste, was alles in
so einen Anhang für eine kl. Kapitalges. reingehört?

Darüber hinaus ist der Anhang in den §§ 284 ff. HGB geregelt.
Konkret muss man hier § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB sehen.

Ja das schon, aber die Pflichtangaben im Anhang sind kreuz und quer im HGB verteilt, genauso wie die Erleichterungen für kl. GmbH´s (wollte mir´s halt einfach machen und eine Art „Super-Muster“ abschreiben). Aber das gibt´s da wohl nicht, da ja keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Bin da halt verwöhnt im Steuerrecht gibt es für fast alles Vorlagen.

Vielen Dank schon mal

Sonnige Grüße von Soni