Pflichtangaben in Rechnungen

Hi,
es gibt ja jetzt neue Vorschriften, was alles wegen des Vorsteuerabzuges in einer Rechnung zu stehen hat. Dazu gehört auch der Name des Rechnungsempfängers und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Nur bei Rechnungen unter 100€ gibts Vereinfachungen.
Was mache ich denn dann bei beispielsweise Bewirtungsrechnungen, oder wenn ich beim Discounter Großeinkauf fürs Büro mache? Rechnungsnummer mag seine Kasse ja noch bringen, aber meinen Firmennamen? Dort bekomme ich doch nie meinen Namen in die Rechnung.
Wie soll das in der Praxis gehen?
Michael

Hallo Michael,

betreffend genaue Bezeichnung des Rechnungsempfängers außer bei Kleinbetragsrechnungen hat sich nichts geändert.

Heißt: Schon seit langer Zeit gibt es hier eine Grauzone, in der der Vorsteuerabzug eigentlich unberechtigt ist, aber im Prüfungs- bzw. Nachschaufall schon mal toleriert wird - in Abhängigkeit davon, obs sonst mehr nach Schuhkarton oder nach Buchhaltung ausschaut.

Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung des Vorsteuerabzuges in dieser Grauzone besteht freilich nicht.

Andererseits ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer ordentlichen Rechnung. Den muss man bloß dann auch irgendwie durchsetzen… :wink:

Schöne Grüße

MM

  • Rechtsanspruch auf Ausstellung -
    Hi Martin,
    ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer ordentlichen Rechnung durchsetzen, das klingt ganz gut. Nur mach das mal heute nachmittag bei Aldi. :smile:
    Trotzdem Danke
    Michael

Als ob wir in diesem Land nicht ernsthafte Probleme hätten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

Als ob wir in diesem Land nicht ernsthafte Probleme
hätten.

ich bin nicht sicher, ob für die Bezifferung des jährlichen Vorsteuerbetruges acht Stellen reichen, es können gut neun oder zehn sein.

Die Sache, dass jeder Betroffene, der sich durch den Gesetzgeber iSd Verfassung „ungleich“ behandelt vorkommt, dieses mit einem geeigneten Anwalt bis zum Verfassungsgericht durchklagen kann, hat zwar den Vorteil einer relativ gut durch die Opfer kontrollierbaren Gesetzgebung, aber den Nachteil, dass alle Gesetze so formuliert werden müssen, dass sie eben diesem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen.

Damit hier nicht mit 8,8er-Flak auf Stechmücken gefeuert wird, gibts eben die besprochene Grauzone.

Schöne Grüße

MM

Hallo Michael,

Als ob wir in diesem Land nicht ernsthafte Probleme
hätten.

ich bin nicht sicher, ob für die Bezifferung des jährlichen
Vorsteuerbetruges acht Stellen reichen, es können gut neun
oder zehn sein.

Hallo Martin,

immer noch zu optimistisch, 11 Stellen sind nötig (18 Mrd €).
Das Problem ist ausserdem, dass der Betrug in Deutschland im Vergleich zur gesamten EU überdurchschnittlich hoch ist.

@Michael:
Wie Du siehst ist das nun wirklich ein ernstes Problem.

Grüße
Chris