Hallo, liebes Forum,
angenommen es würde ein privater Krankenvericherungsvertrag abgeschlossen und zwar über einen Makler dem mitgteilt würde, dass der Tarif reproduktionsmedizinische Maßnahmen abdeckt sollte.
Könnte die Versicherung sich nun weigern, angefallene Kosten zu begleichen und vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung, davon keine Kenntnis gehabt zu haben, weil nichts darüber im Antrag aufgeführt wurde,obwohl bereits einige Monate vor Abschluß des Vertrages eine Behandlung wegen unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt wurde? Ich danke Euch für Eure Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Sonnenschein
Hallo, liebes Forum,
angenommen es würde ein privater Krankenvericherungsvertrag
abgeschlossen und zwar über einen Makler dem mitgteilt würde,
dass der Tarif reproduktionsmedizinische Maßnahmen abdeckt
sollte.
Sie haben Ihm aber nicht gesagt, dass diese Maßnahmen bereits durchgeführt wurden!?
Könnte die Versicherung sich nun weigern, angefallene Kosten
zu begleichen und vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung,
davon keine Kenntnis gehabt zu haben, weil nichts darüber im
Antrag aufgeführt wurde,obwohl bereits einige Monate vor
Abschluß des Vertrages eine Behandlung wegen unerfüllten
Kinderwunsches durchgeführt wurde?
Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung! Warum wurden die Angaben im Antrag nicht gemacht? Sie werden möglicherweise ein Problem bekommen, nicht nur wegen den Kosten für die Maßnahmen sondern für den ganzen Vertrag.
Hallo, liebes Forum,
angenommen es würde ein privater Krankenvericherungsvertrag
abgeschlossen und zwar über einen Makler dem mitgteilt würde,
dass der Tarif reproduktionsmedizinische Maßnahmen abdeckt
sollte.
Erst einmal korrekt, diesen Wunsch zu äußern.
Könnte die Versicherung sich nun weigern, angefallene Kosten
zu begleichen und vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung,
davon keine Kenntnis gehabt zu haben, weil nichts darüber im
Antrag aufgeführt wurde,obwohl bereits einige Monate vor
Abschluß des Vertrages eine Behandlung wegen unerfüllten
Kinderwunsches durchgeführt wurde?
Oh ja! Wie Sie so schön sagten: „Reproduktionsmedizinische Maßnahmen“ sind seeeeehr kostenintensiv. Ich glaube nicht, dass sich der Versicherer diesen Kostenblock ans Bein binden wird - immerhin besteht die Gefahr, dass Sie nach Erstattung dieser wirklich teuren Behandlungen bei der nächstne Beitragserhöhung wieder „abseilen“.
Nehmen wir an, Sie möchten so einen Vertrag erst abschließen: Seien Sie ehrlich, alles andere bringt im besten Fall Ärger, im schlechten Fall hohe Kosten und vermutlich den Verlust des Versicherungsschutzes.
Nehmen wir an, Sie haben einen Vertrag unter diesen Voraussetzungen abgeschlossen: Das ist jetzt echt dumm gelaufen! Tun Sie’s nie wieder, hauen Sie dem Makler nebenbei auch noch eins auf die Mütze, denn darauf hätte er sich nie einlassen dürfen.
Ich danke Euch für Eure
Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Sonnenschein
Tut mir leid, aber hier ziehen dunkle Wolken vor die Sonne.
Frank Wolkenbruch Wilke
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.Der Makler wusste von der Vorgeschichte und riet, die Angaben zu verschweigen. Er arbeitet nicht mehr für diese Versicherung. Ihn in Regress zu nehmen, dürfte schwierig werden.
Viele Grüße
Sonnenschein
Hallo, liebes Forum,
angenommen es würde ein privater Krankenvericherungsvertrag
abgeschlossen und zwar über einen Makler dem mitgteilt würde,
dass der Tarif reproduktionsmedizinische Maßnahmen abdeckt
sollte.
Könnte die Versicherung sich nun weigern, angefallene Kosten
zu begleichen und vom Vertrag zurücktreten mit der Begründung,
davon keine Kenntnis gehabt zu haben, weil nichts darüber im
Antrag aufgeführt wurde,obwohl bereits einige Monate vor
Abschluß des Vertrages eine Behandlung wegen unerfüllten
Kinderwunsches durchgeführt wurde? Ich danke Euch für Eure
Antworten im Voraus.
Viele Grüße
Sonnenschein
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.Der Makler wusste von der
Vorgeschichte und riet, die Angaben zu verschweigen. Er
arbeitet nicht mehr für diese Versicherung. Ihn in Regress zu
nehmen, dürfte schwierig werden.
Viele Grüße
Sonnenschein
War es ein Makler? Dann arbeitete er nie für die Versicherung, sondern war freier Handelsvertreter!
Wenn er nur für diese eine Versicherung arbeitete, haftet diese für Beratungsfehler, nicht der Mitarbeiter persönlich (vom Vorsatz mal abgesehen).
Selbstverständlich zeigen Sie diese Vorfall Ihrer Versicherung an!
arbeitet nicht mehr für diese Versicherung. Ihn in Regress zu
nehmen, dürfte schwierig werden.
Wenn es wirklich ein Makler ist, ist es sehr ziemlich einfach ihn in Regreß zu nehmen. Schnell zum RA und den machen lassen.
Hallo zusammen,
das werde ich auf jeden Fall machen.Aber wenn der Versicherungs - Berater das abstreitet, habe ich keine Beweise, dass er dringend empfohlen hat, die Angaben zu verschweigen.
Gruß
Sonnenschein
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Hallo zusammen,
das werde ich auf jeden Fall machen.Aber wenn der
Versicherungs - Berater das abstreitet, habe ich keine
Beweise, dass er dringend empfohlen hat, die Angaben zu
verschweigen.
Gruß
Sonnenschein
Moin,
er kann doch sicher beweisen, dass DU die Person warst, die die Angaben verschweigen wollte. Das habt Ihr doch sicher so im Beratungsprotokoll angegeben. OH… es gibt keins?
Vielleicht bist du ja auch nicht der einzige Fall einer Anzeigepflichtverletzung bei diesem Herrn?
Melde es und schau was passiert. Wenn’s Probleme gibt - melde Dich hier!
Frank Wilke