Pflichtanteil bei Enterbung

Sehr geehrte Experten,
ein naher Verwandter ist leider vor einiger Zeit verstorben.
Vor seinem Tod bin ich enterbt worden. Mir stellt sich nun die Frage, ob mir nicht auch bei Ausschluss vom Erbe ein kleiner Teil zusteht.
Es wäre schön, könnte mir jemand diese Frage beantworten. Ich danke Ihnen.
MIt freundlichen Grüßen, Markus

wenn es der vater oder sohn war sind sie pflichteilberechtigt,ansonsten leider nicht.erbeteil gemaess pflichteil stehen nur den eltern,abkömmlingen,ehepartnern des erblassers zu!

Nur Kinder und Eltern sind Pflichtteilsberechtigt, § 2303 BGB.

ml.

Hallo,

ein Pflichtteil steht Ihnen nur zu, wenn Sie ein Abkömmling sind. Bei entfernterer Verwandtschaft gibt es keinen Pflichtteil.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, bin nur Laie, schlage mich aber gerade mit ähnlicher Frage rum. Soweit ich weiß steht ein Pflichtteil Ihnen auf jeden Fall zu. Sie sollten einen Rechtsanwalt (wichtig: für Erbrecht) hinzuziehen.

Hallo Markus,das kommt darauf an,in welcher NAHEN Verwandschaft Du zu dem Verstorbenen stehst.Ob Dir dann ein Pflichtteil zusteht.
Schattengras

Hallo,
„ein nacher Verwandter“ ist so ungenau, wie nur möglich. Darauf kann ich nicht antworten. Erb- bzw. Pflichtteilsansprüche haben nur gesetzliche Erben. Ob Sie dazu zählen und in welchem Grad, kann ich nicht raten. Also, bitte geben Sie mir an, welcher nache Verwandter Sie sind.
MfG
PB

hab zwar schon mal darauf geanhtwortet. Davon ausgehend das es ein Elternteil ist von dem Sie enterbt wurden, so kann dies nur unter ganz besondren Voraussetzungen der Fall sein. z. B. wenn Sie das Leben des Erblassers bedroht haben.
Ansonsten kann man seinen Pflichtteil von 50 % der Erbmasse/Nachlasses einfordern. Bei mehreren Kindern teilt sich dies auf.

Hallo HollywoodHills,
solltest Du pflichtteilsberechtigt sein, steht Dir auch ein Pflichtteil zu, z.B. als direkter Abkömmling oder Enkel, wenn Deine Eltern nicht mehr leben.
mfg
Lara50

hallo hollywoodhills
ich kann mir nicht vorstellen, das sie bei einer enterbung noch ein recht auf den pflichtteil haben.am besten sie suchen einen fachanwalt auf und lassen sich beraten.
lg sicha

Hallo HollywoodHills,

wie „nah“ war denn der Verwandte? Nur so kann ich Ihnen sagen, ob Ihnen der Pflichtteil zusteht.

Liebe Grüße

Hallo,

was heißt „naher Verwandter“? Ich brauche die exakte Verwandschfstbezeichnung für eine Antwort (Vater, Großvater, Bruder??)
Ingeborg

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pflichtteilsrecht.

Auch diese Frage kann ich leider nicht beantworten, weil die Frage der Pflichtteilsberechtigung vor allem von dem Verwandschaftsgrad abhängt.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,
dir steht immer ein Pflichtteil zu (entspricht ungefähr einem 1/4).