Pflichtanteil bei Erbschaft umgehen?

Guten Tag,

wir (verheiratet, 1 gemeinsames Kind) planen ein Haus zu bauen. Da mein Mann ein Kind aus einer früheren Ehe hat, ist meine Frage, ob man den Pflichanteil für dieses andere Kind umgehen kann (Testament???) so dass nur unsere eigenen Kinder das Haus später erben? (Wir planen weiteren Nachwuchs).

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Jana Müller

Durch den testamentarischen Ausschluss des Kindes von der Erbfolge erhält dieses Kind seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Er ist also nicht einseitig zu umgehen. Es sei denn, man schließt mit dem Kind (nach Vollj.keit) einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag. Oder Sie gestalten das Eigentum so, dass nur Sie Eigentümerin sind. Dazu sagt Ihnen der Notar, wie der Ehemann abgesichert werden kann bzw. muss.
MfG
H.G.

hallo jana, sollte dein mann sterben - bischen früh -
erbt das kind aus erster ehe normal, es sei denn dein mann würde ein testament schreiben: er will für dieses kind nur den pflichtteil ausgeben, dann geschieht das so = ist ein klarer Geldanspruch. Pflichtteil ist immer!!! Alle anderen und noch kommenden Kinder würden normal erben. Es kommt darauf nun an wie alt dieses „fremde“ Kind ist, ist es volljährig könntet ihr es mit einem Pflichtteilgeld locken, geht aber nur notariell. du müsstest diesen Pflichtteil dann als Abfindung mit weiterem erbverzicht deklarieren.
m.f.g

pete