Wer weiss denn wie es mit dem Pflichtanteil an einem Erbe ausieht wenn der Pflichtanteilsberechtigte verstirbt befor er seinen Anteil einfordert? Wird der Pflichtanspruch weiter vererbt oder verfaellt er mit dem versterben das Pflichtanteilberechtigten?
Angenommerner Fall: Ein aelteres Ehepaar ist verstorben und hat drei Kinder W, S & H. Kind W ist als Aleinerbe eingesetzt. S und H haben natuerlich einen Pflichtanspruch machen den aber nicht geltend. Zwei Jahre spaeter verstirbt S und hinterlaesst seine Frau als Alleinerbin des gemeinsamen Vermoegen.
Frage: Hat hinterbliebene Frau von S eine rechtliche Grundlage den Pflichtanteil von der vorherigen Erbschaft einzufordern oder wurde der nicht vererbt und verfaellt?
Vielen Dank im voraus.