Pflichtanteil-Immobilie-Einheitswert ?

Hallo zusammen !!

Frage:
Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben. Sie hatte 2 Kinder: Meinen Vater und meine Tante. Ihr Mann ist auch schon verstorben. Da meine Tante noch lebt, war sie die alleinige Erbin. Mir steht jedoch ein Pflichtteil von 25 % zu.
Vom den Sparkonten usw. habe ich bereits 1/4 bekommen. Nun hatte meine Oma noch eine Eigentumswohnung, von der mir ja noch 1/4 des Wertes als Bargeld zusteht. Wird dabei vom Einheitswert der Wohnung ausgegangen oder vom tatsächlichen momentanen Marktwert ???

Bitte dringend Antwort !!
Vielen Dank !

Hallo zusammen !!

Frage:
Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben. Sie hatte 2
Kinder: Meinen Vater und meine Tante. Ihr Mann ist auch schon
verstorben. Da meine Tante noch lebt, war sie die alleinige
Erbin. Mir steht jedoch ein Pflichtteil von 25 % zu.
Vom den Sparkonten usw. habe ich bereits 1/4 bekommen. Nun
hatte meine Oma noch eine Eigentumswohnung, von der mir ja
noch 1/4 des Wertes als Bargeld zusteht.

Wo steht es, dass es dir als Bargeld zusteht?
Üblich ist, das man gemeinschaftlich mit dem einem zustehenden Anteil im Grundbuch eingetragen wird.

Hallo, Martina,

  1. gibt es ein Testament, das Deine Tante als Erbin einsetzt? Wenn nein, dann erbt sie die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Nachkommen Deines Vater (DU +???)
    Der Pflichtteilanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn ein testament existiert, dre wäre dann tatsächli 25%, wenn Du das einzige Kind Deines Vaters bist.

2)Der Pflichtteilanspruch ist ein reiner Geldanspruch (Du bist da von richtigen Voraussetzungen ausgegangen), also kein Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch, und er wird vom Markt-/ Verkaufswert berechnet.
Ingeborg

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