"Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung"

Guten Tag alle zusammen,

im Rahmen einer Hausarbeit, die ich zu schreiben habe, würde ich gerne wissen wollen, was es mit dem Satz „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ auf sich hat. Die Pflichtaufgaben kann man der jeweiligen Gemeindeordnung entnehmen, gilt diese Ordnung nur für Gemeinden oder auch für Städte? Bisher konnte ich nur eine Gemeindeordnung finden gibt es auch eine Städteordnung? Ich freue mich über Tipps von Ihnen.
Besten Dank im Voraus

Hallo,

im Rahmen einer Hausarbeit, die ich zu schreiben habe,

Dann sind bei Dir bestimmt Grundkenntnisse vorhanden.

würde
ich gerne wissen wollen, was es mit dem Satz „Pflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung“ auf sich hat.

In welchem Zusammenhang?

Die Pflichtaufgaben
kann man der jeweiligen Gemeindeordnung entnehmen, gilt diese
Ordnung nur für Gemeinden oder auch für Städte? Bisher konnte
ich nur eine Gemeindeordnung finden gibt es auch eine
Städteordnung?

Gegenfrage: Wo findest Du etwas über den Geltungsbereich der Gemeindeordnung?
Welche Gemeindeordnung überhaupt? Jedes Bundesland hat da was Eigenes.

Ich freue mich über Tipps von Ihnen.
Besten Dank im Voraus

Bitte
FAQ:3138

Gruß
Jörg Zabel

Bisher konnte
ich nur eine Gemeindeordnung finden gibt es auch eine
Städteordnung?

Auch bei einer Stadt handelt es sich um eine Gemeinde.

Gruß Merger

Vielen Dank, die Erkenntniss hilft mir schon mal weiter :smile: mühsam ernährt sich das Eichhörnchen…

Guten Tag Herr Zabel,

nein leider sind nur wenige Grundkenntnisse vorhanden, da Recht nicht mein Ding ist. Die genaue Fragestellung des Thesenpapiers lautet: Trägerschaft von Aufsicht über den Rettungsdienst sowie Bedeutung der „Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung“.
Wo ich etwas über den Geltungsbereich der Gemeindeordnung finde, weiß ich nicht möglicherweise in der Ordnung selbst.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo Dina,

nein leider sind nur wenige Grundkenntnisse vorhanden, da
Recht nicht mein Ding ist.

Auch wenn es nicht Dein Ding ist, scheint es doch wichtig zu sein, dass Du irgendwelche Kenntnisse hast. Ungefähr so, wie beispielsweise „der Abwasch“ nicht mein Ding ist, machen muss ich ihn trotzdem.

Wo ich etwas über den Geltungsbereich der Gemeindeordnung
finde, weiß ich nicht möglicherweise in der Ordnung selbst.

Die Gemeindeordnung hast Du dch schon gefunden. Dann schau auch rein. Da ich nicht weiss, um welches Bundesland es sich handelt, ist es mit weiterführenden Hinweisen schwierig.
Vielleicht kommst Du weiter, wenn Du das Dokument im Internet aufrufst und mit der Tastenkombination „strg“ und „f“ nach dem Begriff „Stadt“ suchst.
Den richtigen Hinweis hast Du ja oben schon bekommen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

wenn man wüsste, um welches Bundesland es sich handelt, könnte man evtl. helfen.

Gerade der RD ist in den Bundesländern verschieden und in manchen Bundesländern nicht mal Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Grüße
miamei

Hallo,

mal ein ganz gut gemeinter Rat, von jemand, der sich zu Studienzeiten auch eher durch das Kommunalrecht gequält als es geliebt hat: Wenn Du eine solche Fragestellung vor Dir hast, hat man Dir sicherlich vorher einiges zum Kommunalrecht zumindest versucht beizubringen. Wenn davon nicht mal hängen geblieben ist, dass auch eine Stadt eine Gemeinde im Sinne der Gemeindeordnung ist, dann setzt Dich schleunigst auf den Hosenboden, ignoriere schönes Wetter, und fang noch mal ganz von vorne an, bevor es zu spät ist.

Man muss das Thema nicht mögen, aber man braucht es! Ohne saubere Grundlagen im Kommunalverfassungsrecht kommt man im gesamten Bereich der Durchführung der vielen speziellen Gesetze, in denen die Gemeinden im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis tätig werden, angefangen von Abfallentsorgung und Baurecht über Gaststättenrecht bis hin zum Veranstaltungsrecht, … auf keinen grünen Zweig. Wenn man dann nicht im Hinterkopf hat, dass es da unterschiede zwischen kleineren Gemeinden, großen selbständigen Städten, kreisfreien Städten, Landkreisen und Regionen gibt, wie diese jeweils definiert sind, wer wem gegenüber Fach- und Rechtsaufsicht hat, … wird jede Klausur zum Glückspiel. Das ist zum Teil sogar durch stumpfes Auswendiglernen machbar.

Gruß vom Wiz

2 Like

Hey, vielen Dank endlich mal ein brauchbarer Tipp. Leider haben wir keinerlei Vorlesungen zu dem Thema, die wird es auch nicht geben sondern jeder trägt sein Ergebnis der Hausarbeit/Thesenpapier vor… deshalb habe ich leider kaum Vorkenntnisse und drehe mich im Kreis… Vielen Dank für deine lieben Worte ich werd mich jetzt mal hinsetzen und erst mal Grundlagen aufarbeiten, bevor ich mich an die Hausarbeit setze.
Ich wünsche dir einen schönen Tag.

Wir sollen das Thema allgemein behandeln, ein Bundesland ist nicht in der Aufgabenstellung genannt worden… ich würde aber gerne die Hausarbeit anhand des Beispieles von NRW schreiben… Ja das Beispiel Rettungsdienst ist schwierig…
Naja schaun wir mal.

Hallo Dina,

entschuldige, daß ich mich erst heute wieder melde.

Ich hoffe es ist noch nicht zu spät.
Du fragst wegen § 6 Absatz 3 RettG

Grundsätzlich gehört der RD zu den Pflichtaufgaben der Kreise und Kreisfreien Städten

Die Kreise und Gemeinden (kreisfreie Städte) können aber nach Abs 3 nicht frei entscheiden, WIE sie den RD organisieren sondern sind an die Weisung der Landesregierung gebunden, sprich an das RettG.

Grüße
miamei

Hallo zurück :smile:,

ja der Rettungsdienst und die Feuerwehr gehören zu den Pflichtaufgaben der Kreise/ Kreisfreien Städte. Kannst du mir sagen was noch Pflichtaufgaben sind? Eine Leitstelle? In der Gemeindeordnung NRW steht nur, dass es Pflichtaufgaben gibt nicht welche das genau sind… wer kontrolliert denn, ob diese Pflichtaufgaben erfüllt wurden?

Viiiielen Dank und liebe Grüße :smile:
Dina