Hallo,
mal ein ganz gut gemeinter Rat, von jemand, der sich zu Studienzeiten auch eher durch das Kommunalrecht gequält als es geliebt hat: Wenn Du eine solche Fragestellung vor Dir hast, hat man Dir sicherlich vorher einiges zum Kommunalrecht zumindest versucht beizubringen. Wenn davon nicht mal hängen geblieben ist, dass auch eine Stadt eine Gemeinde im Sinne der Gemeindeordnung ist, dann setzt Dich schleunigst auf den Hosenboden, ignoriere schönes Wetter, und fang noch mal ganz von vorne an, bevor es zu spät ist.
Man muss das Thema nicht mögen, aber man braucht es! Ohne saubere Grundlagen im Kommunalverfassungsrecht kommt man im gesamten Bereich der Durchführung der vielen speziellen Gesetze, in denen die Gemeinden im eigenen oder übertragenen Wirkungskreis tätig werden, angefangen von Abfallentsorgung und Baurecht über Gaststättenrecht bis hin zum Veranstaltungsrecht, … auf keinen grünen Zweig. Wenn man dann nicht im Hinterkopf hat, dass es da unterschiede zwischen kleineren Gemeinden, großen selbständigen Städten, kreisfreien Städten, Landkreisen und Regionen gibt, wie diese jeweils definiert sind, wer wem gegenüber Fach- und Rechtsaufsicht hat, … wird jede Klausur zum Glückspiel. Das ist zum Teil sogar durch stumpfes Auswendiglernen machbar.
Gruß vom Wiz