Aus dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz:
§ 10 Trägerschaft
(1) Das Jugendamt wirkt darauf hin, daß die im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesstätten durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe errichtet und betrieben werden…
(2) Findet sich kein Träger der freien Jugendhilfe für einen im Bedarfsplan vorgesehenen Kindergarten, ist die Übernahme der Trägerschaft Aufgabe der Gemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. […] Im Bedarfsfall kann die Trägerschaft von der Verbandsgemeinde oder einem Zweckverband übernommen werden.
Ergo: Bau und Trägerschaft sind Pflichtaufgabenm, sofern eine solche Einrichtung im Bedarfsplan vorgesehen ist.
Und wie sieht es mit Aufgaben aus, die direkt die Gesundheit
der Bürger bedrohen, z.B. eine Fassade an einem städt.
Gebäude, die droht abzubröckeln.
Die Problemlage kenne ich nur aus Hessen, dürfte in RLP aber ähnlich sein: Die Kommune muss als Ordnungspolizeibehörde die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Dazu zählt auch, dass keinem irgendwelche Gebäudeteile auf den Kopf fallen. Wenn nur Putz bröckelt, muss die Kommune nicht einschreiten, bei echter Gefahr schon. Immobilienbesitzer habe zwar eine Sanierungspflicht, aber die ist für die Kommune praktisch so gut wie nicht durchsetzbar. Also wird die Kommune im Regelfall den gefährdeten Bereich um das Gebäude absperren lassen, entweder bis das Ding einstürzt oder doch mal saniert wird. Ich vermute, dass es keinen Unterschied macht, wenn die Kommune selbst Eigentümerin des Gebäudes ist. Nur wird die Kommune noch viel weniger Interesse haben, sich selbst zur Sanierung zu zwingen.
Allerdings dürfte das weniger eine rechtliche als eine politische Frage sein: Irgendwann wird der Gemeinderat einschreiten, wenn das kommunale Eigentum verfällt.
öffentliche Sicherheit gewährleisten. Dazu zählt auch, dass
keinem irgendwelche Gebäudeteile auf den Kopf fallen.
Danke für Eure Hilfe. Eine Frage hätte ich noch: Wie sieht es aus mit dem Bau einer Lärmschutzmauer? Lärmbelästigung kann auch zu ernsthaften Krankheiten führen - wäre der Bau einer solchen Mauer auch Pflicht für die Gemeinde?
Kann man generell sagen, dass ALLES was zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Bürger führen kann, eine Pflichtaufgabe ist?
Danke für Eure Hilfe. Eine Frage hätte ich noch: Wie sieht es
aus mit dem Bau einer Lärmschutzmauer? Lärmbelästigung kann
auch zu ernsthaften Krankheiten führen - wäre der Bau einer
solchen Mauer auch Pflicht für die Gemeinde?
Grundsätzlich schon. Allerdings gibt es da weitergehende Gesetze, die das im Detail regeln. Unter anderem §41 Bundes-Immissionsschutzgesetz:
(1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von
Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50
sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik
vermeidbar sind.
(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem
angestrebten Schutzzweck stehen würden.
Zentral sind hier die Formulierungen „nach dem Stand der Technik vermeidbar“ und „außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck“. Es wäre zum Beispiel bestimmt nicht angemessen, eine innerstädtische Straße in einen Tunnel zu verlegen, nur um den Anwohnern den Lärm zu ersparen. Was verhältnismäßig ist, bestimmen die jeweiligen Ausführungsbestimmungen, in denen Schall-Grenzwerte und Messverfahren angegeben sind.
Kann man generell sagen, dass ALLES was zu einer
gesundheitlichen Gefährdung der Bürger führen kann, eine
Pflichtaufgabe ist?
Naja, da gilt erstens wie bereits angesprochen immer die Verhältnismäßigkeit: Ein Kernkraftwerk kann hochgehen. Dann sind die Folgen sehr extrem. Aber die Wahrscheinlichkeit ist (zumindest nach Ansicht der meisten Politiker) verschwindend gering, so dass es nicht verhältnismäßig wäre, angesichts der geringen Eintrittschance Kernkraftwerke komplett zu verbieten.
Zweiten ist die Gemeinde nur in den Punkten zuständig, die ihr die übergeordnete Gesetzgebung „übriglässt“. Gäbe es keine Landes- und Bundespolizeibehörden und keine Staatsanwaltschaften, müsste die Gemeinde in der Tat die Strafverfolgung übernehmen. Würde man umgekehrt plötzlich auf die Idee kommen, dass der Schutz vor herabfallenden Gebäudeteilen doch besser bei einem Bundesamt aufgehoben wäre, hätte die Gemeinde dazu nichts mehr zu sagen.