Pflichtbeiträge Rente

Hallo,

„Ablehnung des Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung“

Begründung:

Wir haben festgestellt, dass Sie seit 01.06.2011 befristet voll erwerbsgemindert sind.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jedoch nur erhalten, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem ist eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen erforderlich.
Daraus folgt, dass Ihr Versicherungskonto die Mindestanzahl von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum von 01.01.2006 bis zum 01.06.2011 enthalten muss.
In diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 21 Monate mit Pflichtbeiträgen. Daher erfüllen Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.
Es fehlen also 15 Monate Pflichtbeiträge.

Meine Frage:

  1. Was kann man tun um die fehlenden 15 Monate auszugleichen, oder was kann den Status wiederherstellen?
  2. Ist es möglich die Beiträge nachzuzahlen?

…denn Arbeit bekommt man als 53-Jähriger mit körperlichen, - seelischen, - und Krebskrankheiten nicht mehr.

Vielen Dank für jede Hilfe,

csimon

Hallo csimon,
ich würde Dir raten, zum örtlichen Versicherungsamt zu gehen und alle Deine Unterlagen mitzunehmen. Ich habe dort sehr gute Erfahrungen gemacht. Zur eigentlichen Sache kann ich leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Hallo,
schau dir mal die Links an:
http://www.123recht.net/Rentenversicherung—Nachzah…

http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/197.html

Falls das nicht reicht, einfach mit deiner Frage googeln.
Findest du nix, Fragestellung ändern,… weiter googeln.

Viel Erfolg
LG Wolfgang

Hallo,

„Ablehnung des Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung“

Begründung:

Wir haben festgestellt, dass Sie seit 01.06.2011 befristet
voll erwerbsgemindert sind.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jedoch nur
erhalten, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen.

Grundsätzlich wird EU Rente immer befristet gewährt , das geht über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in dem immer wieder Untersuchungen durchgeführt werden
wird dann irgend wann festgestellt daß sich erwerbs situiation nicht ändert bzw eine verschlechterung eingetreten ist kann die Rente unbefristet gewährt werden auch der GdB kann geändert werden

Unter

anderem ist eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen
erforderlich.
Daraus folgt, dass Ihr Versicherungskonto die Mindestanzahl
von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum von 01.01.2006 bis
zum 01.06.2011 enthalten muss.
In diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 21 Monate mit
Pflichtbeiträgen. Daher erfüllen Sie die besonderen
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.
Es fehlen also 15 Monate Pflichtbeiträge.

was hast du in den 15 Monaten, bzw. in der zeit gemacht gemacht ? dir fehlen da ein paar Jahre das sind gut 3 jahre …

Meine Frage:

  1. Was kann man tun um die fehlenden 15 Monate auszugleichen,

das ist leider nicht ganz so einfach, es gibt aber schon die Möglichkeit Beiträge nachzuzahlen also zumindest Grundbeiträge , aber genaueres ist mir da auch nicht bekannt, ausserdem werden dann sehr wahrscheinlich auch Beiträge zur KV usw. fällig.
es ist also wesentlich was die Fehlzeit betrifft .

oder was kann den Status wiederherstellen?
2. Ist es möglich die Beiträge nachzuzahlen?

…denn Arbeit bekommt man als 53-Jähriger mit körperlichen, -
seelischen, - und Krebskrankheiten nicht mehr.

Vielen Dank für jede Hilfe,

csimon

Hallo,

zunächst einmal die Frage, ob die festgestellten Beitragszeiten korrekt sind, sprich was haben Sie in dieser Zeit getan?

Die einfachste Möglichkeit, an Beitragsmonate zu kommen, wäre ein 400€-Job aufzunehmen und in diesem auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
da sieht es sehr schlecht aus, keine Chance!!
Das einzige was denkbar wäre:
Seit wann liegt die Erkrankung vor??
Vielleicht schon länger (evtl.die 15 Monate vorher schon??)??
Davor immer Pflichtbeiträge gehabt?? Sprich den Zeitraum 15 Monate vorher legen!
Das Problem is` vor Eintritt der Erwerbsminderung (das wäre hier der 01.06.2011 müssen in den letzten 60Monaten davor mind. 36 Monate mit Pflichtbeirägen sein. Ich verstehe nicht warum 01.01.2006. Wenn die Feststellung vom Rentenversicherungsträger der Eintritt der Erwerbsminderung am 01.06.2011 wäre, dann müsste der Zeitraum 01.06.2006-31.05.2011 sein.
Warum besteht da eine Lücke?? Garkeine Zeiten im Rentenkonto??
Vielleicht damit jemand mal drüber schaut eine Beratung in Anspruch nehmen, da ich deinen Rentenverlauf nicht kenne.
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…
Um das in Ruhe prüfen zu lassen, vorsorglich Widerspruch einlegen (falls noch möglich) mit dem Text: Begründung folgt !!
Trotzdem schönen tag noch

Guten Morgen, also zunächst mal wollte ich Dich fragen, ob Du beim VDK bist, denn die haben auch mir zu einer vollen BU-Rente verholfen- unbegrenzte Zeit! Warum klärt Dich eigentlich niemand darüber auf, ob Du noch diese restlichen Monate einzahlen kannst?Fraglich ist auch, ob Du in der genannten Zeit, die Dir eigentlich fehlt, krankgeschrieben warst oder arbeitslos? Denn bei beiden läuft normalerweise die Pflichtversicherung der Rentenbeiträge weiter! Also bitte hake da nochmal energisch nach, wenn sich nichts tut! Wichtig wäre auch, ob Du einen SChwerbehindertenausweis hast und mit wieviel % GdB- und auch ob Du eine Begleitperson im Ausweis stehen hast- also mind. 90 % behindert bist!Erfahrungsgemäss hilft es immer, mit dem VDK oder einem RA Widerspruch binnen der gesetzten Frist einzulegen! Wünsche Dir alles Gute, vlG. Nadjeshda

danke an alle nochmal für die hinweise!

meine situation:
2006 verlor ich meine arbeit aus gesundheitlichen gründen. danach wurde 2 mal rente abgelehnt. war dann arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. leider hat mich das arbeitsamt dann auf „pausierend“ gesetzt weil ich ja mit meinen krankheiten sowieso keine arbeit finde. leider wusste ich nicht dass dann rentenbeitgäge nicht gezahlt werden. somit fehlen mir 15 monate die ich eigentlich einzahlen hätte müssen.
aus diesem grund gibt es keine rente, obwohl ich aus gesundheitlichen gründen anspruch hätte.

fazit:
hab schon mit der rentenversicherung telefoniert. dort meinte ein freundlicher herr dass ich keinerlei chance auf rente habe und dieser status auch nicht mehr herzustellen ist.
ich kann nur den bescheid widerrufen, mit der begründung, dass mein leiden schon seit 2006 gesteht. dann würde es anders aussehen. aber damals wurde ja schon 2 mal rente abgelehnt.
es sieht als schlecht aus, was vielleicht auch aus unwissenheit meinerseits entstanden ist.

danke nochmal

ps: …ich kann mich ja in die garage ins auto setzen und den motor laufen lassen.

Das ist ja wohl auch keine Lösung oder? Wende Dich doch einfach mal unverbindlich zu einem Beratungsgespräch an den VDK, so wie ich es Dir vorgeschlagen habe! Die haben mir echt geholfen, aber so richtig kann ich das gar nicht nachvollziehen, denn so gesehen, war das Ganze ja nicht Dein Versäumnis sondern das Du eine Sch…Beratung durch den netten Herrn beim AA bekommen hast. Eigentlich müsste der eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen. Wenn gar nichts geht, dann maile mir doch nochmal, denn dann sollten wir Deinen Fall öffentlich machen und in Verbrauchersendungen vorstellen wie z.B. Plus-Minus oder FAKT! Aber bitte setze Dich nicht in Dein Auto und lasse den Motor laufen- denn es gibt immer eine Lösung, bitte glaube mir! Also versuche unbedingt mal Dein Glück beim VDK oder auch beim Versorgungsamt. Bis dahin, alles Gute, vlG. Nadjeshda

Hier ist es ratsam, sich mit einem Fachanwalt oder der Rentenversicherung Bund direkt auseinander zu setzen. Mir fehlt hierzu der notwendige fachliche Hintergrund.

MfG
CKH