Hallo,
„Ablehnung des Antrages auf Rente wegen Erwerbsminderung“
Begründung:
Wir haben festgestellt, dass Sie seit 01.06.2011 befristet voll erwerbsgemindert sind.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jedoch nur erhalten, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem ist eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen erforderlich.
Daraus folgt, dass Ihr Versicherungskonto die Mindestanzahl von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum von 01.01.2006 bis zum 01.06.2011 enthalten muss.
In diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 21 Monate mit Pflichtbeiträgen. Daher erfüllen Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.
Es fehlen also 15 Monate Pflichtbeiträge.
Meine Frage:
- Was kann man tun um die fehlenden 15 Monate auszugleichen, oder was kann den Status wiederherstellen?
- Ist es möglich die Beiträge nachzuzahlen?
…denn Arbeit bekommt man als 53-Jähriger mit körperlichen, - seelischen, - und Krebskrankheiten nicht mehr.
Vielen Dank für jede Hilfe,
csimon