… muß ich einen Rechtsanwalt nehemen um mein Pflichteil zu bekommen.wenn nein welche schritte sind nötig? wenn ja wie hoch sind dann die kosten ca für rechtsanwalt? ich würde ca 5000€ bekommen als Pflichtteil. soweit habe ich mich kundig gemacht aber den rechtsanwalt muß ich vorweg bezahlen (bei Briefen usw) bevor ich mein Pflichteil erhalte.ich verdiene so viel das mir kein rechtshilfebeistand zusteht habe aber viele abgaben. möchte nicht in der schuldenfalle gelangen.
Soweit der Streitwert unter 5000,00 EUR liegt kann die Klage selbst eingereicht werden und man kann sich vor Gericht auch selbst vertreten. Über 5000,00 EUR wird am Landgericht verhandelt und es herrscht Anwaltszwang.
Aber mal im Ernst - Das Einklagen von Pflichtteilsansprüchen, deren genaue Berechnung (und damit meine ich nicht die Quote) ist nicht unkompliziert. Es gibt da viel zu beachten. Ohne Anwalt kannst du viel verschenken und dich über den Tischziehen lassen. Das Gericht wird hier nichts berechnen und feststellen das nicht hieb und stichhaltig begründet vorgetragen wird.
Mein Rat - Anwalt.
Hallo,
wenn Ihr Pflichtteil tatsächlich nur 5.000,- € beträgt könnten Sie das vor dem zuständigen Amtsgericht selbst erledigen. Sie müssten dann eben eine Klage einreichen. Vorher empfiehlt es sich aber, den Pflichtteilsschuldner unter Fristsetzung zur Zahlung aufzufordern.
Wenn Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, kann dieser tatsächlich einen Vorschuss in voller Höhe verlangen. Allerdings würden Sie im Falle des Obsiegens Ihre Kosten zurück erhalten. Ihnen entstünde also kein finanzieller Nachteil.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo melittchen,
kann man die Sache nicht gütlich regeln? Denn die Gegenseite würde den Prozess auf alle Fälle verlieren und müsste dann auch die Kosten tragen. Vielleicht besteht die Möglichkeit dies klar zu machen, würde viel Ärger ersparen.
Dass man hier ohne Anwalt klagen kann, glaube ich nicht. Was die Anwälte so verlangen, weis ich leider auch nicht. Es gibt da die entsprechenden Gebührenlisten.
Leider kann ich nicht weiter helfen.
mfg
Lara50
Hallo melittchen,
kann man die Sache nicht gütlich regeln? Denn die Gegenseite
würde den Prozess auf alle Fälle verlieren und müsste dann
auch die Kosten tragen. Vielleicht besteht die Möglichkeit
dies klar zu machen, würde viel Ärger ersparen.
Dass man hier ohne Anwalt klagen kann, glaube ich nicht. Was
die Anwälte so verlangen, weis ich leider auch nicht. Es gibt da die entsprechenden Gebührenlisten.
Leider kann ich nicht weiter helfen.
mfg Lara50
danke lara habe alles versucht. es ist verzwickt. mit diesen anspruch will ich verhindern das meine schwester das haus was meine eltern sich mühsehlig erarbeitet haben geschenkt bekommt um mein neffe einziehen zu lassen der stinken faul ist und harz 4 emfänger seit jahren ist und kein bock auf arbeit hat
hallo melittchen
wenn sie einen rechtsschutz haben, können sie im vorraus abklären, ob er den fall übernimmt.
über einen anwalt können sie das regeln, denn der rechtsschutz übernimmt auch die anwaltskosten bei aussicht,dass der fall gewonnen werden kann.
auf jeden fall, würde ich einen anwalt hinzuziehen, wenn der fall nicht familiär geregelt werden kann.
wenn sie die sache familiär regeln können, lassen sie es sich schriftlich geben und von einem notar absichern.
viel glück sicha
Hallo,
bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten, sollten Sie erst einmal den/die Erben schriftlich auffordern, den bereits seit dem Tode des Erblassers Ihnen zustehenden Pflichtteil auf folgendes Konto… zu überweisen. Zur Erledigung setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, wobei Sie den Tag genau angeben sollten, also nicht "innerhalb der nächsten 14 Tagen " sondern bis zum…
Weisen Sie darauf hin, dass Sie nach Ablauf dieser Frist Klage bei Gericht einreichen werden, und zwar mit Hilfe eines Anwalts.
Wenn der/die Erben diese Frist verstreichen lassen, befinden sie sich im Verzug und haben die Prozesskosten, also auch die Anwaltskosten zu tragen.
Ihr Schreiben benötigen Sie für den Prozessfall in Abschrift und einen Nachweis, dass der/die Erben das Schreiben auch erhalten haben. Entweder durch Zeugenaussage oder durch Einschreibbeleg.
MfG
PB
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
Außergerichtlich können Sie auch ohne Anwalt Ihre Pflichtteilsansprüche geltend machen.
Vor Gericht ist nur dann ein Anwalt nötig, wenn der Streitwert vor Gericht mehr als 5.000 Euro beträgt. Ansonsten können Sie sich auch dort selbst vertreten.
Über die Höhe der Kosten können Sie mit dem Anwalt verhandeln. Bei einem Streitwert von 5000 Euro müssten Sie bei einer Abrechnung nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die außergerichtliche Tätigkeit mit ca. 500 Euro rechnen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen. Jedenfalls eine Erstberatung erscheint sinnvoll, insbesondere auch abzugklären, ob Ihre Ansprüche nicht vielleicht doch höher sind, etwa in Hinblick auf Pflichtteilsergänzungsansprüch oder in Hinblick darauf, dass das Testament unwirksam ist …
Weitere Hinweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
Hallo melittchen
Du mußt Dich nur an das zuständige Nachlaßgericht halten.Dort bekommst du Auskunft,wenn Dir ein Erb,-oder Pflichtteil zu stet.
Gruß des Schattengras
dies ist schon lange geschehen.habe nachlass verzeichnis und gutachten angefordert und erhalten vom rechtsanwald also daher wieß ich wieviel und pflichteil
lg melittchen
hallo,
leider kann ich dir nicht helfen, kenne mich mit dem thema nicht aus.
lieben gruss
yvonne-engel
Hallo,
vielleicht kommst Du ohne Anwalt aus bzw. wenn Du einen brauchst müsste letztlich der Erben/ die Erben bezahlen. Es besteht also nicht die Gefahr einer Schuldenfalle.
- Du forderst die Erben/- Erbengemeinschaft per Einschreiben mit Rückschein auf, eine Inventar über das bestehende Vermögen bzw. die Schulden zu erstellen. Du setzt in diesem Brief eine angemessene Frist (m.E. vier Wochen) und drohst an, dass Du bei Vertreichen dieser Frist einen Anwalt zur Durchsetzung Deiner Rechte nehmen wirst und Du diese Kosten als sog. Verzugskosten von den Erben geltend machen wirst.
Wenn das Inventar erstellt wurde, ziehst Du vom Vermögen die Schulden ab und berechnest von dem Ergebnis Deinen Pflichtteil (ich kenne die Quote mangels Angaben von Dir nicht). Diesen Betrag forderst Du nach dem gleichen Strickmuster wie oben per Einschreiben mit Fristsetzung und Anwaltsandrohung zur Zahlung an Dich an.
Solltest Du bereits jetzt wissen, wie hoch die Zahlungsverpflichtung des/ der Erben sind, kannst Du auch gleich zu Schritt2 übergehen.
Wenn dannkeine Zahlung bzw. Erklärung erfolgt, warum es länger dauert bzw. dauern muss, kannst Du zum Anwalt.
Ingeborg
Hallo melittchen,
einen Pflichtteil kann erst nach dem Tod eines Elternteiles beanspruchen. So wie es sich anhört leben noch beide Eltern. Man kann dann im Moment gar nichts machen, auch nichts einklagen. Denn die Eltern können mit ihrem Vermögen machen was sie wollen.
Da heißt es nur abwarten wie irgendwann die Tatsachen sind. Momentan sind Dir praktisch die Hände gebunden.
Leider kann ich sonst nicht weiterhelfen.
mfg
Lara50
meine mutter ist leider im januar verstorben darum geht es ja. habe schon einige schritte eingeleitet.nun bekomme ich von meinem vater das pflichtteil auszahlt gutachten usw sind alles da somit kann meine schwester das haus nur noch meinen vater abkaufen oder muss an ihn eine summe zahlen und das wollte ich erreichen. das er nicht das haus verschenkt sondern auch was für sich hat da er sich ja sowieso eine Wohung nehmen wollte.ihm das haus zu groß ist . trotzdem danke lara
Hallo melittchen,
vielen Dank für die Rückantwort.
Ich wünsche alles Gute.
mfg
Lara50
also zunächst Gegenfrage: Wie bist du zu dem Wert 5000,-- € gekommen ?
Wenn der Pflichtteilswert mit Sicherheit u n s t r e i t i g ist, so mach diesen doch einfach per Einschreiben(Einwurfeinschreiben) gegenüber dem Erben geltent unter Angaben der rechztssicheren Faktoren und setze im eine Frist zur Auszahlung
auf dein Konto.
Das genügt eigentlich zur Geltentmachung.
Geht dies in Ordnung, solltes du eigentlich dein Geld bekommen. Geht dies nicht in Ordnung mach dann einen Gerichtlichen Machnbescheid per Internet mit Klage in Falle eines Widerspruches.
5000,- Euro ist noch Amtsgericht, dort kannst du dich selbst vertreten.
viel Glück