… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
da bin ich jetzt etwas unsicher,ich glaube das bekäme dann der vater…bitte frage aber nochmal nach.
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
hab noch das hier gefunden,schau mal:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
kopier dir das einfach in den browser,aktive links funktioniert hier scheinbar nicht!
Hallo Melittchen wenn deine Schwester ablehnt bekommen dein Vater und du je die Hälte von dem Pflichtteil der Schwester.
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Hallo,
Der Pflichtteils ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn ein überlebender Ehegatte und zwei Geschwister vorhanden sind, dann beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Viertel. Der Pflichtteil beträgt demnach ein Achtel vom Ganzen. Sie erhalten also nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Wenn einer der Pflichtteilsberechtigten seinen Anspruch nicht geltend macht, dann profitiert erst einmal der Erbe hiervon, also der Vater. Nach dem Tod des V. ergibt sich dann theoretisch ein höherer Nachlass -vielleicht.
H.G.
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Hallo,
nein, Du bekommst m.E. nicht mehr, da der Pflichtteil vom gesetzl. Erbteil betrechnet wird. Der ist in Deinem Fall unverändert (bei 2 Kindern) 1/4), sodass es beim Pflichtteil von 1/8 bleibt. Ist auch logisch, denn Deine Schester hat nicht zu Deinen Gunsten, sondern zu Gunstern des Vaters verzichtet.
Ingeborg
nein, dann erbt nur Dein Vater mehr…
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Hallo melittchen,
wenn Deine Schwester ihren Pflichtteil nicht verlangt, bekommst Du deshalb auch nicht mehr. Das Vermögen bleibt bei Deinem Vater.
mfg
Lara50
Hallo,
leider kann ich auf diesen Fragebruchteil nicht antworten. Ich bekomme täglich ca. 5 - 10 Anfragen. Wenn ich die alle behalte oder mir merke, dann…
Also bitte noch einmal im Zusammenhang nachfragen.
Gruß
PB
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
hallo melittchen
ein ein erbe den pflichtanteil ablehnt, bekommt meines erachtens der andere erbe dementsprechend mehr, sofern der vater noch kein anderes testamen veranlasst hat.
lg sicha
Nein, Pflichteil ist immer die hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichteil kann man nicht ablehnen, man macht ihn einfach nicht geltend.
ml
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Wenn Ihre Schwester den Pflichtteil ablehnt, geht sie leer aus und Sie bekommen dann natürlich mehr, weil die Massa ja dann sozusagen vorhanden bleibt (also der Anteil Ihrer Schwester) und somit auf den Gesamtnachlass mitberechnet wird.
Wenn Sie noch Fragen haben, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten!
LG Melanie Wilfing
Hallo Herr Böttcher,
Mutter ist im Februar verstorben Vater Erbe (haben Erbvertrag sich gegenseitig als Erben eingesetzt)
wenn meine Schwester (sind nur wir 2 schwestern) ihr pflchtteil abgelehnt, wie wird das mit meinen Pflichteil berechnet (erhöt sich dann dann mein Pflichteil?).
mfg melittchen
Hallo,
also erst einmal sollte man den genauen Text des Erbvertrages kennen. Diesen hat ja ein Notar gemacht. Darin steht bestimmt:
„Sollte ein Pflichtteilsberechtigter nach dem Tode des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend machen, so soll dieser beim Tode des Letztlebenden von uns auch nur einen Pflichtteil erhalten.“
Also Vorsicht!
Sollte solch eine Bestimmung nicht getroffen sein, erhöht sich dadurch der Pflichtteil von Ihnen auch nicht, dieser beträgt nämlich „die Hälfte“ vom gesetzlichen Erbteil. Würde Ihre Schwester auf ihren Erbteil nach der Mutter verzichten können, würde sich Ihr Erbanteil erhöhen und somit auch der Pflichtanteil. Da sie aber nicht erbt, kann sie auf ein Erbteil auch nicht verzichten, also ist dem im vorliegenden Fall nicht so. Die Schwester wird nämlich von dem Überlebenden Elternteil (Vater) dann erben wollen. Sie doch auch, oder?
Außerdem lehnt man einen Pflichtteil nicht ab oder verzichtet darauf, sondern macht ihn einfach nicht geltend. Der verjährt dann nach drei Jahren.
MfG
PB
Hallo,
also erst einmal sollte man den genauen Text des Erbvertrages kennen. Diesen hat ja ein Notar gemacht. Darin steht bestimmt:
„Sollte ein Pflichtteilsberechtigter nach dem Tode des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend machen, so soll dieser beim Tode des Letztlebenden von uns auch nur einen Pflichtteil erhalten.“
Also Vorsicht!
Sollte solch eine Bestimmung nicht getroffen sein, erhöht sich dadurch der Pflichtteil von Ihnen auch nicht, dieser beträgt nämlich „die Hälfte“ vom gesetzlichen Erbteil. Würde Ihre Schwester auf ihren Erbteil nach der Mutter verzichten können, würde sich Ihr Erbanteil erhöhen und somit auch der Pflichtanteil. Da sie aber nicht erbt, kann sie auf ein Erbteil auch nicht verzichten, also ist dem im vorliegenden Fall nicht so. Die Schwester wird nämlich von dem Überlebenden Elternteil (Vater) dann erben wollen. Sie doch auch, oder?
Außerdem lehnt man einen Pflichtteil nicht ab oder verzichtet darauf, sondern macht ihn einfach nicht geltend. Der verjährt dann nach drei Jahren.
MfG
PB
Hallo
stimmt hab mich falsch ausgedrückt sie will es nicht geltend machen.
nach dem tode meines vaters ist meine schwester sowieso als erbe eingesetzt. ich wurde nicht erwähnt.lange geschichte… meine eltern wollten keinen kontakt mehr zu allen verwanten und mich eingeschlossen, da ich den kontakt beibehalten habe zur verwandschaft. meine eltern sind sturrköpfe und haben sich mit allen und jeden gestritten und das ist nicht mein ding.darum fordere ich mein pflichteil ein.
mfg melittchen
Hallo,
also ist Ihre Schwester die alleinige Erbin nach dem Tod des Vaters. Sie können uns sollten also jetzt Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Zunächst fordern Sie eine eidesstattliche versicherte Nachlassaufstellung damit Sie Ihre Forderung in richtiger Höhe stellen können.
Wenn später der Vater stirbt haben Sie wieder einen Pflichtteilsanspruch und zwar von dem gesamten Vermögen des Vaters gerechnet inklusiv, was dieser vorab von der Ehefrau, Ihrer Mutter, geerbt hat.
Den Anspruch müssen Sie dann gegenüber Ihrer Schwester geltend machen.
MfG
PB
Situation: Vater ist erbvertraglich als Erbe eingesetzt. Beide Schwestern haben nun einen Pflichtteilsanspruch an ihren Vater. Einen Pflichtteilsanspruch bekommt man nicht einfach so vom Nachlassgericht. Dieser ist nach Ermittlung einer Vermögensaufstellung vom Vater zu fordern.
Die Schwestern haben gemeinsam gegen den Vater einen Pflichtteilsanspruch von 50 % ( falls kein Zugewinnausgleich) Die Schwesstern können nun gemeinsam od. jede für sich den Pflichtteil gegen den
Vater geltent machen.
Wenn eine Schwester das nicht macht, so bekommt die andere deshalb nicht mehr. Sondern nur 25 % vom gesamten Vermögen.
Der Vater muss auf Verlangen seiner Töchter an jede eine Vermögensaufstellung vorlegen (lückenlos ).
Wertgegenstände, Grundstücke, Häuser, Bank-Konten, Aktien, Bausparverträge, Lebensversicherung usw.
Stichtag der Aufstellung ist der Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers.
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
Kann ich leider nicht beantworten.
… abgelehnt bekomme ich dann mehr? mutter verstorben vater
wurde als erbe eingesetzt (mit erbvertrag).
So ist es