Pflichteilergänzungsanspruch durch gemischte Schenkung bzw. niedrigem Dumpingpreis unter Wert mit Niessbrauch verkaufen. Bringt das Vorteile um Nachlass zu

Ein Todkranker verkauft kurz vor Tod seine Wohnung um 50% unter Preis, mit Niessbrauch, obwohl bekannt ist, dass er bald stirbt.
Der Käufer ist die Frau seines adoptierten Sohnes. Kann es so gelingen das Erbe zu schmälern oder entsteht trotzdem ein Anspruch der eigenen enterbten Kinder. Der adoptierte Sohn ist Erbe
Danke und Gruss

Weil wieder mal sonst keiner geantwortet hat - meine bescheidene Einschätzung als Boxsack zu draufhauen

Niessbrauch ist immer wertschmälernd - ob das andere dann sein muss?
Da stehen dann wirklich teure Streitereien im Raum

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe: 1/4 Pflichtteil wird der leibliche Sohn einklagen (können)

In wie weit dann dieses Niessbrauchrecht allerdings wertmässig wieder gegen gerechnet werden kann - wird wohl dann von dem Richter abhängig sein.
Vielleicht doch nochmal zu dritt (viert) zusammen setzen und eine gütliche Lösung finden… (dann aber mit Notar)

LG
Ce

Und das bedeutet, dass man sich vor Gericht streiten wird und Gutachter ermitteln, ob und wieviel der Verkauf unter Wert stattgefunden hat - daraus kann sich dann eine Wertung als teilweise Schenkung ergeben, mit entsprechendem Pflichtteilergänzungsanspruch.

was anderes habe ich auch nicht geschrieben…

  1. Verkauf weit unter Wert zieht Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer in die Beachtung
  2. deswegen mein Vorschlag: sich vorher gütlich einigen
  3. ob Streit vorher oder nachher besser ist … ich bin für vorher

LG
Ce

Vorsicht mit irgendwelchen Quoten-Nennungen.
Es gibt aufgrund des Plurals

mindestens zwei leibliche.

Gruß

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Was erwartest du bei einer nicht unbedingt einfachen Frage nach neun (Nacht-)stunden??

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Die Problematik scheint so zu liegen, dass eine gemischte Schenkung nachgewiesen werden muss und ob dann der Nachlass Pflichteilergänzungansprucschmälernd abgezogen wird. Es könnte aber auch als beeinträchtigende Schenkung dem Erben (adoptierter Sohn) gegenüber gewertet werden. Dies hätte zur Folge dass die leiblichen Kinder unter Umständen ihre Ansprüche des Mehrwertes verlieren, da der adoptierte Sohn kein Interesse hat gegen seine Frau die benachteiligende Schenkung zurück zu holen, da ja dann der ausgleichspflichtige Nachlass grösser wäre… Schwierig hier klar zu sehen, wie das Gericht ticken wird.
Danke und Grüße

Nachlass abgezogen, muss Niessbrauch abgezogen heissen.