Pflichteilsanspruch

Auch nach dem Vater steht Ihnen der Pflichtteil zu, und somit auch das Auskunftsrecht. Das notarielle Nachl.verzeichnis können Sie fordern, wenn hinreichend Verdacht besteht, dass die Angaben der Erbin falsch, unvollständig oder ungenau sind. Die Durchsetzung dieses Rechts würde ich einem Anwalt überlassen, auch schon das Anmahnen mit Fristsetzung!

Ganz einfach JA!

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pflichtteilsrecht.

Das hängt davon ab.

Ist der Nachlass der Mutter im Nachlass des Vaters verschmolzen, so ist dieser (erhöhte) Nachlass für die Berechnung des Pflichtteils maßgeblich.

Etwas anders läge bei Vor- und Nacherbfolge vor, wo die Vermögen getrennt zu betrachten sind.

Ggf. kann zusätzlich noch der Pflichtteil nach der Mutter geltend gemacht werden.

Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.pflichtteil-erbrecht.de