gehört das Erbteil was meine mutter 2011 meinen Vater (jetzt verstorben 2013) hinterlassen hat (anteil Haus) meine Schwester wurde jetzt als Haupterbe eingesetzt, mit zu meinen jetzigen Pflichteilsanspruch dazu?
Vom Nachlass Ihres Vater habe Sie einen Pflichtteilsanspruch von 50 % dieser verjährt innerhalb 3 Jahre.
Den Pflichtteilsanspruch den Sie gehabt hätten Ihrem Vater gegenüber haben Sie zu Lebzeiten Ihres Vaters nicht geltent gemacht.
Der Pflichtteilsanspruch wird aus allem was der Vater besaß und nun vererbt berechnet. Woher der Vater was hatte spielt keine Rolle.
Hallo,
Sie haben nach dem 2011 verstorbenen Vater immer noch einen Pflichtteilsanspruch, der verjährt nämlich nach 3 Jahren ab Kenntnis/Todesfall.
Dann haben Sie am gesamten Nachlass nach dem Tode der Mutter noch einen kompletten Pflichtteilsanspruch, so dass Sie noch einigermaßen gerecht zurechtkommen können.
Sie sollten sofort handeln, genauen Vermögensplan nach Mutter und jetzt Vater eidesstattliche versichert und soweit möglich nachgewiesen verlangen. Wegen der Immobilie sollte ein Gutachterausschuss der Stadt ein Gutachten fertigen -Todestag der Mutter und jetzt des Vaters- und dann den Pflichtteils -Hälfte vom Erbteil- verlangen. Wenn die Schwester Zicken macht, Rechtsanwalt einschalten.
Es ist also richtig, dass Sie z.B. vom Haus zwei mal den Pflichtteilsanspruch haben.
mfg
PB
Hallo,
der Pflichttei.lanspruch verjährt 3 Jahre nach Kenntnis des Todesfalls. Der Pflichttilanspruch aus dem Vermögen Deiner Mutter verjährt also 2014. Der müsste getrennt vom weiteren Pflichtteilanspruch aus dem Erbe des Vaters geltend gemacht werden.
Ingeborg
Hallo melittchen,
ja!!! Normalerweise würdest du 50% erben, als Pflichtteilsberechtigte erhälst Du 25% in Bar. Deine Schwester muss Dir also 25% des Wertes des Hauses auszahlen.
Lieben gruss von ninja
sofern damals kein Pflichtteil ausgezahlt wurde vom Anteil des Vaters, meine ich ja. Wenn Pflichtteil ausgezahlt wurde, kann ich nicht weiterhelfen. Pflichtteil aber vom Anteil der Mutter. Ohne Gewähr, bin Laie und beschäftige mich nur nebenbei mit diesen Fragen…
wenn der Vater der Mutter die Haushälfte vererbt hat, gehört Ihr das ganze Haus. davon steht Ihnen dann der Pflichtteil zu.
So sehe ich es,
Aber sicherheitshalber einen Fachanwalt für Erbrecht fragen.
Beim Pflichtteil gilt als Grundsatz, daß sich dieser Anspruch nach dem Netto-Nachlaß des Verstorbenen richtet. Das heißt also, dass nicht nur Geld, Auto, Hausrat oder ähnliches sondern auch Rechte dazu gehören wie z.B. Erbteile, Forderungen usw.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Wenn kein Testament gemacht wurde, sind Sie zusammen mit den Geschwistern gleich berechtigte Erben. Da Sie von Ihrem Pflichtteilsanspruch sprechen, gehe ich aber davon aus, dass Ihr Vater Sie enterbt hat. Jemanden als Haupterben einzusetzen, heißt übrigens noch nicht, dass der andere enterbt wurde. Ihr Vater kann mit Haupterbe auch einfach Ihrer Schwester in Form von Vermächtnissen mehr vermacht haben.
Das ist alles also nicht so einfach zu beantworten, da ich nicht weiß, ob es ein Testament gibt und wie das aussieht. Grundsätzliches zum Pflichtteilsanspruch: Sie wurden enterbt, das muss explizit und rechts- und formgültig vom Erblasser erklärt worden sein. Dann bekommen Sie dennoch die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Ihr Anspruch bezieht sich auf alles, was zum Nachlass Ihres Vaters gehört. Wenn die Mutter dem Vater den Hausanteil hinterließ und er hat diesen Anteil verkauft, verschuldet, verschenkt, was-auch-immer- ist er eben weg. Wenn er noch da ist und Vater steht im Grundbuch und verfügt, dass die Schwester den Hausanteil bekommen soll und Sie enterbt werden, muss die Schwester den Hausanteil schätzen lassen und Sie auszahlen. Von allem, was da ist, bekommen Sie als Pflichtteilsberechtigte nur noch die Hälfte. Aber Sie haben die Möglichkeit Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Das heißt, dass Ihre Schwester über die Schenkungen des Vaters an sie der gesamten letzten zehn Jahre Auskunft erteilen muss. Mit Schenkungen sind jetzt keine Anstandsschenkungen wie ein Hunderter zum Geburtstag gemeint sondern schon größere Zuwendungen. Beispiel: Vater hat der Schwester 2012 die Autoreparatur in Höhe von 1000 Euro bezahlt. Dann haben Sie einen Anspruch von 250 Euro auf diese Schenkung gegenüber der Schwester,d.h. Schwester muss Ihnen 250 Euro in bar von dieser damaligen Schenkung geben.
ja,da es ja zum vermögen des vaters gehört!
hallo melittchen
leider kann ich auf ihre frage keine antwort geben.
lg sicha
danke trotzdem grußmelittchen
Ich habe nicht gut geschildert;
meine Mutter ist 01. 2011 verstorben . Unsere Eltern haben einen Erbvertrag gemacht und sich gegenseitig als allein Erbe eingesetzt. Habe auf vorgeschriebenen weg (Auskunftanspruch ->Nachlssverzeichnis einschl.der der Wertermittlung des Grundstückes wude erstellt mit Eidesstattliche- versicherung…) mein Pflichteil ( auch vom Haus was bewertet wurde) erhalten. .
Im Erbvertrag stand auch ;sollte der zweite Ehepartner versterben ist meine Schwester als erbe eingesetzt …wenn sie (Schwester) vorher verstirbt… dann ihre Kinder.
(im Erbvertrag war noch eine Klausel; die Regelung der Erbfolge nach dem Längst-lebenden sind einseitig getroffen und sollen nur testamentarisch wirken. Sie (Eltern) können von jeden der beiden auch nach dem Tode des Erst-versterbenden von ihnen einseitig widerrufen werden ) nun ist leider auch mein Vater jetzt Juni 2013 verstorben . Nun geht es darum was steht mir zu. Meine Schwester hat 2011(Juni ) das Haus von meinen Vater bekommen und er ist in eine Wohnung gezogen . Im Grundbuch ist sie auch eingetragen wann weiß ich nicht genau aber es muss zwischen Juni und September 2011 gewesen seien. Ende Mai 2013 ist er ins Krankenhaus gekommen (Krebs) wurde operiert und da es ihm sehr schlecht ging kam er gleich von dort ins Altersheim wo er im Juni verstarb . Meine Schwester hat eine Vollmacht von mein Vater bevor er ins Krankenhaus gekommen ist erhalten . Für alle Konten und alles andere.
Habe Auskunftsanspruch angemeldet mit eidesstattlicher Versicherung und ihr 14 Tage Zeit gelassen. Bin mir fast sicher das sie sich nicht meldet auch nicht nach den 2 Schreiben sie ist auch dieverantwortliche für das zerwürfnis mit meinen Eltern. Ich weiß noch nicht mal wann und wo meine Eltern beerdigt wurden. Habe vom Tot meines Vaters von Freunden erfahren .Sie hatten mir auch immer info gegeben wenn was war daher wusste ich das meine Schwester das Haus bekommen hatte.
Sollte das Nachlassverzeichnis nicht Richtig seien, wollte ich einen Rechtanwalt einschalten.
Ich habe nicht gut geschildert;
meine Mutter ist 01. 2011 verstorben . Unsere Eltern haben einen Erbvertrag gemacht und sich gegenseitig als allein Erbe eingesetzt. Habe auf vorgeschriebenen weg (Auskunftanspruch ->Nachlssverzeichnis einschl.der der Wertermittlung des Grundstückes wude erstellt mit Eidesstattliche- versicherung…) mein Pflichteil ( auch vom Haus was bewertet wurde) erhalten. .
Im Erbvertrag stand auch ;sollte der zweite Ehepartner versterben ist meine Schwester als erbe eingesetzt …wenn sie (Schwester) vorher verstirbt… dann ihre Kinder.
(im Erbvertrag war noch eine Klausel; die Regelung der Erbfolge nach dem Längst-lebenden sind einseitig getroffen und sollen nur testamentarisch wirken. Sie (Eltern) können von jeden der beiden auch nach dem Tode des Erst-versterbenden von ihnen einseitig widerrufen werden ) nun ist leider auch mein Vater jetzt Juni 2013 verstorben . Nun geht es darum was steht mir zu. Meine Schwester hat 2011(Juni ) das Haus von meinen Vater bekommen und er ist in eine Wohnung gezogen . Im Grundbuch ist sie auch eingetragen wann weiß ich nicht genau aber es muss zwischen Juni und September 2011 gewesen seien. Ende Mai 2013 ist er ins Krankenhaus gekommen (Krebs) wurde operiert und da es ihm sehr schlecht ging kam er gleich von dort ins Altersheim wo er im Juni verstarb . Meine Schwester hat eine Vollmacht von mein Vater bevor er ins Krankenhaus gekommen ist erhalten . Für alle Konten und alles andere.
Habe Auskunftsanspruch angemeldet mit eidesstattlicher Versicherung und ihr 14 Tage Zeit gelassen. Bin mir fast sicher das sie sich nicht meldet auch nicht nach den 2 Schreiben sie ist auch dieverantwortliche für das zerwürfnis mit meinen Eltern. Ich weiß noch nicht mal wann und wo meine Eltern beerdigt wurden. Habe vom Tot meines Vaters von Freunden erfahren .Sie hatten mir auch immer info gegeben wenn was war daher wusste ich das meine Schwester das Haus bekommen hatte.
Sollte das Nachlassverzeichnis nicht Richtig seien, wollte ich einen Rechtanwalt einschalten.
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Ich habe nicht gut geschildert;
meine Mutter ist 01. 2011 verstorben . Unsere Eltern haben einen Erbvertrag gemacht und sich gegenseitig als allein Erbe eingesetzt. Habe auf vorgeschriebenen weg (Auskunftanspruch ->Nachlssverzeichnis einschl.der der Wertermittlung des Grundstückes wude erstellt mit Eidesstattliche- versicherung…) mein Pflichteil ( auch vom Haus was bewertet wurde) erhalten. .
Im Erbvertrag stand auch ;sollte der zweite Ehepartner versterben ist meine Schwester als erbe eingesetzt …wenn sie (Schwester) vorher verstirbt… dann ihre Kinder.
(im Erbvertrag war noch eine Klausel; die Regelung der Erbfolge nach dem Längst-lebenden sind einseitig getroffen und sollen nur testamentarisch wirken. Sie (Eltern) können von jeden der beiden auch nach dem Tode des Erst-versterbenden von ihnen einseitig widerrufen werden ) nun ist leider auch mein Vater jetzt Juni 2013 verstorben . Nun geht es darum was steht mir zu. Meine Schwester hat 2011(Juni ) das Haus von meinen Vater bekommen und er ist in eine Wohnung gezogen . Im Grundbuch ist sie auch eingetragen wann weiß ich nicht genau aber es muss zwischen Juni und September 2011 gewesen seien. Ende Mai 2013 ist er ins Krankenhaus gekommen (Krebs) wurde operiert und da es ihm sehr schlecht ging kam er gleich von dort ins Altersheim wo er im Juni verstarb . Meine Schwester hat eine Vollmacht von mein Vater bevor er ins Krankenhaus gekommen ist erhalten . Für alle Konten und alles andere.
Habe Auskunftsanspruch angemeldet mit eidesstattlicher Versicherung und ihr 14 Tage Zeit gelassen. Bin mir fast sicher das sie sich nicht meldet auch nicht nach den 2 Schreiben sie ist auch die Verantwortliche für das Zerwürfnis mit meinen Eltern. Ich weiß noch nicht mal wann und wo meine Eltern beerdigt wurden. Habe vom Tot meines Vaters von Freunden erfahren .Sie hatten mir auch immer info gegeben wenn was war daher wusste ich das meine Schwester das Haus bekommen hatte.
Kann ich verlangen das Nachlassverzeichnis vom Notar zu erstellen. Rechtsanwalt kann doch alle Angaben wenn sie vom Notar kommen vertrauen??? Wie komme Ich dem nach ob alles stimmt ??
danke für info melittchen
habe nochmal eine anfrage geschickt mit allen einzelheiten
ja, ich habe schon geantwortet.
Hallo,
wenn ich richtig verstehe, haben Sie Ihren Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen erhalten. Jetzt haben Sie - wie schon geschrieben - wieder einen Pflichtteilsanspruch nach dem jetzt verstorbenen Elternteil.
Soweit die Eltern vorab Ihrer Schwester Immobilien übertragen - geschenkt haben, steht Ihnen an diesen Werten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, der sich vom Tage der Übertragung bis zum Todesjahr um eine jedes Jahr um 10 % mindert. Also wenn ich das richtig sehen, haben Sie insoweit 80 % Pflichtteilsergänzungsanspruch an den bereits 2011 übertragenen Vermögen.
Vielleicht gehen Sie - wenn bei Ihnen „Nurtotare“ arbeiten, zu einem solchen, der ist billiger als ein Notar. Sollten bei Ihnen Anwaltsnotare tätig sein, gehen Sie zu einem solchen, der hat mehr Ahnung.
mfg
PB