Der Fall
2001 heiraten 2 Menschen wobei der Mann 2 Kinder aus erster Ehe besitzt.
2004 wird Notariell festgelegt das diese Kinder keinen Pflichtteil bekommen sollen.
2005 wird eine Grundbuchänderung vorgenommen in der die Ehefrau als alleinige Besitzerin steht.
Haben die Kinder aus erster Ehe anspruch auf den Pflichtteil. Besteht dieser auch auf Immobilien oder nur auf Barvermögen. Könnten die Kinder aus erster Ehe verlangen das Haus zu veräußern wenn kein Barvermögen vorhanden ist obwohl bei Gericht ein Testament auf Gegenseitigkeit hinterlegt ist.
Hallo,
wenn notariell festgelegt wurde,also mit Einverständnis der Kinder,dass sie auf den Pflichteil verzichten,so ist dies rechtlich bindend.Eine anfechtung des Vertrages,bzw.Testaments ist so gut wie ausgeschlossen.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen!
L.G.
Hallo,
das was notariell geregelt wurde war ohne Einverständnis der Kinder.
Danke für die Antwort
Hallo,
das was notariell geregelt wurde war ohne Einverständnis der
Kinder.
Danke für die Antwort
Das ist gut-dann kann ein Pflichteil eingefordert werden.Wenn kein Bargeld vorhanden zur auszahlung,müssen auch Immobilien veräussert,bzw.beliehen werden.
L.G
da weiß ich leider keine antwort drauf… kann hier also nicht weiterhelfen
tut mir leid
Hallo Oli,auf Grund Ihrer spärlichen Daten ist es schwierig ja unmöglich eine Antwort zu geben.
In der Regel sind Pflichteilansprüche nur verwirkt bei schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Vererber.
Anderst ist es wenn durch einen Notar eine Regelung getroffen wurde.Das kann Ihnen aber nur der Notar anhand des Vertrages sagen,wie genau damals Vereinbarungen getroffen wurden.
Es tut mir Leid,daß ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht helfen kann.
Lieber Gruß Helga
Ich kann diese Frage leider aus Unkenntnis nichtbeantworten.
MfG
D. Wegner
Hallo Oli,
zunächst folgendes:
Da die Kinder - wie Du sagst - bei dem " Pfichtteils-
ausschluß " nicht beteiligt waren, besteht deren Anspruch unbestreitbar fort, sofern seit dem Erbfall und
der Kenntnis von der Enterbung
noch keine 3 Jahre verstrichen sind.
Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch. Dies bedeutet, daß der Pflichtteil erst
sehr mühsam im Rahmen einer Stufenklage tituliert
( eingeklagt ) werden muß, um anschließend an das Haus " herangehen " zu können.
Die Ehefrau kann allerdings auch „beschenkt“ worden sein, was dann jedoch zur Pflichtteilsergänzung führen würde.
Hier gelten jedoch in Bezug auf Schenkungen unter Ehegatten weitere besondere Regeln.etc. etc.
Geh besser zu einem Notar, der Dich aufgrund seiner einschlägigen Kenntnisse bestmöglich beraten wird.
Alles Gute
mb,schen
hallo olli 4669,
ich denke, dass die kinder aus der ersten ehe des mannes anspruch auf den pflichteil haben.
Man kann nicht einfach so per testament vom pflichteil ausgeschlossen werden. Wenn am ende kein bargeld da ist, muss zur not vielleicht auch das haus verkauft werden, damit die kinder aus erster ausgezahlt werden können. Ob das so funktioniert, keine ahnung. Auf alle fälle würde ich einen rechtsanwalt befragen.
mfg
lara 50
da kann ich leider nicht helfen sorry.
mfg