Pflichteilsrecht abgetreten?

Kann mir einer den Text mal kurz und klar übersetzen.
Folgendes hat der Notar aufgesetzt als ich das Haus vor 8 Jahren überschreiben bekommen habe von meinem Vater, der jetzt verstorben ist. Ich verstehe das so, das ich jetzt wo mein Vater verstorben ist keine Erbschaft, falls vorhanden, bekomme.

Der Erwerber verzichtet gegenüber dem Veräußerer auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht, das ihm am Nachlass der Veräußerers zusteht.
Der Verzicht gilt für alle Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Erb-und Pflichtteil ergeben, auch für etwaige Ansprüche auf Ergänzung der Pflichtteils. Die Wirkung der Verzichts sollen sich auch auf eventuelle Abkömmlinge erstrecken. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass durch den Pflichtteilverzicht eine etwaige Erbenstellung aufgrund VErfügung von Todes wegen unberührt bleiben.

Der Text ist eindeutig: Sie erhalten auch dann nichts, wenn im Nachlaß noch jede Menge weitere Häuser vorhanden sind.