Hallo!
Meine Omi ist am 20.3 gestorben. Sie hatte eine Mietwohnung, in der sie als pflegebedürftige krebskranke gestorben ist. Die Familie hat sich um ihre Hinterlassenschaft sorgfältig gekümmert(Wohnung ist fast leer geräumt), die Wohnung ist vor 2 Jahren zuletzt tapeziert worden, vor drei Jahren wurde neuer Teppichboden verlegt. Omi war immer ein sehr ordentlicher Mensch, es ist kein Schimmel oder sonst irgendwo Dreck vorhanden.
Nach dem Tod von Omi, verlangt die Vermieterin, daß die Erben die Wohnung renovieren lassen (neue Tapete), Löcher von Nägeln(Da haben Bilder dran gehangen) zu verputzen und sie überlegt, daß ich noch drei Monatsmieten zahlen müßte.
Kann Sie mit Ihrem Wunsch recht haben?
Vielen Dank für die Auskunft im Voraus
Gruß
Hallo,
ich wuerde mal sagen (bin kein Fachmann), was das Renovieren angeht, schau mal im Mietvertrag nach, was dort steht. Sollte kein Mietvertrag existieren, kannst du wohl davon ausgehen, dass du nicht renovieren musst. Ich bezweifele auch, dass du renovieren musst wenn es im Mietvertrag steht.
Weitere Mietzahlungen koennen wohl kaum eingefordert werden, da deine Oma ja nicht gekuendigt hat, und sich somit nicht an Kuendigungsfristen halten muss („ich beabsichtige in drei Monaten zu sterben“ ???). Vorsaetzliches Handeln kann man ihr auch kaum vorwerfen. Letzten Endes erlischt der Mietvertrag mit dem Tod.
Als vor einigen Jahren unsere Oma gestorben war, haben wir ihre Wohnung in sauberem Zustand uebergeben. Der Vermieter hat zwar noch etwas Gezeter gemacht, aber wir haben das einfach ignoriert. Oft wollen die Vermieter ihren Mietausfall irgendwie herausschlagen. Ich denke, dass ein solches Vorgehen schlichtweg sittenwidrig ist. (Wenn ein Arbeitnehmer stirbt, muessen die Hinterbliebenen ja auch nicht dem AG den Arbeitsausfall erstatten).
Gruss, Niels
Weitere Mietzahlungen koennen wohl kaum eingefordert werden,
da deine Oma ja nicht gekuendigt hat, und sich somit nicht an
Kuendigungsfristen halten muss („ich beabsichtige in drei
Monaten zu sterben“ ???). Vorsaetzliches Handeln kann man ihr
auch kaum vorwerfen. Letzten Endes erlischt der Mietvertrag
mit dem Tod.
Hallo
das ist meines Wissens so nicht richtig. Der Mietvertrag geht automatisch auf die Erben über. Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht (innerhalb eines Monats nach dem Tod) mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Die Miete muß selbstverständlich weiter gezahlt werden
Andreas
Hallo,
ich denke, du hast recht. Wahrscheinlich sind wir damals nur glimpflich weggekommen.
Ich habe jetzt was gefunden:
http://www.berliner-mieterverein.de/fl/fla101.htm Punkte 7 ff
http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/a…
Gruss, Niels