Pflichten/Aufgaben Beistandschaft Jugendamt

Hallo,

ich wäre sehr dankbar für eine Einschätzung des folgenden Sachverhalts.

Eine geschiedene Frau beantragt die Beistandschaft beim Jugendamt weil die Unterhaltszahlungen des geschiedenen Ehemanns und Vater des ehelichen Kindes unregelmäßig erfolgen.

Die Unterhaltszahlungen erfolgen darauf hin fast immer pünktlich.
Im Jahr 2006 informiert das Jugendamt die Frau/Mutter per Brief über die Höhe des Unterhalts. Dem Schreibe ist zu entnehmen, dass der Unterhalt 135% beträgt. Auch im Jahr 2007 erhät die Frau/Mutter ein Schreiben des Jugendamts in dem ihr der zukünftige Unterhalt mitgeteilt wird. Auch in diesem Schreiben wurden 135% zur Berechnung herangezogen.
In den folgenden Jahren gibt es keine weiteren Schreiben des Jugendamts.

Davon ausgehend, dass die Beistandschaft ihre „Pflicht“ erfüllt und nachdem die Zahlungen regelmäßig erfolgen gibt es für die Frau/Mutter keine Veranlassung zu bezweifeln, dass der Unterhalt den sie über Jahre hinweg erhält nicht korrekt ist.

Es erfolgt eine Nachfrage der Frau beim Jugendamt, ob es sinnvoll wäre aktuelle Einkommensnachweise anzufordern. Diese Nachfrage wird mit den Worten „die Sätze sind eh so hoch, da muss schon ein erheblich höherer Verdienst vorhanden sein, damit sich was ändert“ von der Sachearbeiterin des Jugendamts beantwortet.

Die Frau verlässt sich auf das Jugendamt und macht nichts.

Im Januar 2012 entschliesst sich die Frau nun doch auf eine Prüfung des Einkommens zu bestehen. Im Zuge dessen erfährt die Frau, dass der aktuelle Unterhalt 106,5% entspricht.

Nun fragt sich die Frau, was wurde aus den ursprüglichen 135%?
Hätte das Jugendamt im Rahen der Beistandschaft die Frau nicht informieren müssen als die Berechnung von 135% auf 106,5% sank?

Hat das Jugendamt/die Beistandschaft hier ordentlich gearbeitet?

Unterliegt das Jugendamt einer Informationspflicht?

Kann das Jugendamt für evtl. Versäumnisse oder Fehler haftbar gehalten werden?

Welche Möglichkeiten hat die Frau?

Viele Grüße

Pikchic

Hallo,

ist ganz einfach: in 2008 und 2010 wurde die Düsseldorfer Tabelle bzw. das Unterhaltsrecht „neu gestrickt“. Die „Prozente wurden geändert“, die Berechnung bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten wurde den veränderten Familienkonstellationen angepasst und es wurde festgelegt, dass der Unterhaltsberechtigte immer das halbe Kindergeld abziehen darf.

Eine Auswahl hierüber findest Du unter http://www.carookee.net/forum/Elternforum/42/Neues_U… und http://www.carookee.net/forum/Elternforum/42/Ab_01_2…
und http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/famre…

Die früheren 135 % sind jetzt die 100 % und die 106 % sind somit mehr als die alten 135 %.

Gruß
Ingrid