Hallo,
mal angenommen die Renovierungsklauseln aus dem Mietvertrag sind nicht gültig. Das Übergabeprotokoll ist aber OK und gilt somit als gesonderte Vereinbarung. Was muss der Mieter bei Auszug machen, wenn im Übergabeprotokoll steht: „Tapetenzuständigkeit beim Mieter“?
Danke für eure Meinung
Sara