Pflichten aus Übergabeprotokoll

Hallo,

mal angenommen die Renovierungsklauseln aus dem Mietvertrag sind nicht gültig. Das Übergabeprotokoll ist aber OK und gilt somit als gesonderte Vereinbarung. Was muss der Mieter bei Auszug machen, wenn im Übergabeprotokoll steht: „Tapetenzuständigkeit beim Mieter“?

Danke für eure Meinung
Sara

Der Mieter muss garnichts machen, weil der Begriff „Tapetenzuständigkeit“ im Mietrecht unbekannt ist.