Frage 1: bist du im richtigen Brett? oder welcher deiner Sätze soll nun auf „Deutsche Sprache“ geprüft werden?
Frage 2: Muss man das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Sofern mir bekannt, ist bei einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht die automatische Folge AUSSER ein alleiniges Sorgerecht wird beantragt. Und das muss dann erst einmal entschieden werden (ganz so einfach ist das wohl nicht).
Frage 3:
Du denkst, wenn du gemeinsames Sorgerecht hast, bist du nicht auf „die Gnade“ des anderen angewiesen?
Natürlich sieht es noch schlechter aus, wenn einer das alleinige Sorgrecht hat, aber selbst bei gemeinsamen Sorgerecht, ist es sehr wichtig, dass das Wohlwollen des anderen vorliegt.
Der Einfluss des Elternteiles, bei dem das Kind lebt, ist sehr groß und wenn jemand „nicht will“, dann kann es echt kernig…oder besser einsam- werden.
Bei Paaren, die weit getrennt leben- spielt dieses „gemeinsame Sorgerecht“ vor allem dann eine Rolle, wenn es um Unterschriften geht, bei dem beide Eltern unterschreiben müssen.
Aus dem Alltag mag es Pflichten geben- ich selbst habe davon noch nichts gehört- und dann greift das Gesetz ja auch nur dort, wo es „vor das Gesetz geht“. Viele Paare werden Regelungen finden, zu denen kein Anwalt benötigt wird.
Ich wünsche dir Frieden in diesen Verhältnissen- für dich und für alle anderen.
lg kitty