Hallo,
nach der Trennung habe ich meinen Sohn mit zu mir genommen und mich mit meiner Ex auf ein 14 tägiges Besuchsrecht geeinigt. Nun will sie keinerlei Pflichten, wie zum Beispiel ihren Sohn abholen und wieder nach Hause bringen, übernehmen und alles auf mich abwälzen.Gibt es gesetzliche Regelungen hierzu und wenn ja, wo kann ich diese nachlesen?Ist eindeutig geregelt welche Pflichten derjenige hat der Umgangsrecht wahrnimmt?Wozu bin ich selbst verpflichtet?
Danke im voraus für eure Hilfe
Hallo Axel,
hoffe, der Link wird Dir helfen
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http://www.treffpunkteltern.de/umgangsrecht/index.php
LG Marion
Ich bin bei dem Thema Umgangsrecht hier ( Wer weiss was ) als Intressierter angemeldet.
Kann dir nur sagen das das Umgangsrecht auch ein Recht des Kindes ist und alle Entscheidungen dem Wohl des Kindes dienen sollen.Dies ist keine Rechtsberatung.
mfg
paul
leider hast Du ein Problem.
Wie du das Umgangsrecht wahrnimmst und finanzierst, ist deine Sache. Die Mutter hat damit ncihts zu tun.
(OLG Hamm, 11 WF 66/03).
Das OLG machte deutlich, dass die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts Belastungen seien, die der Umgangsberechtigte im eigenen und im Interesse der Kinder grundsätzlich allein aufzubringen habe. Soweit nicht aus Gründen in der Person des Kindes eine andere Regelung geboten sei, müsse also allein der Umgangsberechtigte die Kinder holen und zurückbringen.