Pflichten der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen,

welche Auskunftspflichten hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem Schadensfall gegenüber dem Versicherungsnehmer?

Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer, zu prüfen ob geleistete Zahlungen des Versicherers an (angeblich) Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach berechtigt waren?

Welche Sorgfaltspflichten hat der Versicherer, unnötige oder überhöhte Zahlungen zum Nachteil des VN vermeiden? (der ja zurückgestuft wird oder, um das zu vermeiden, den Schaden dem Versicherer erstatten muß)

Habe bereits das VVG studiert. Bin hier allerdings nicht fündig geworden. Es enthält doch nur sehr allgemeine Regeln.

Wo könnte ich konkreteres nachlesen?

Sind jemandem evtl. Urteile diesbezüglich bekannt?

Vielen Dank im Voraus!

Fux

@MOD: besser Versicherungsbrett
Hallo,

die Pflichten ergeben sich grob aus der Regulierungsvollmacht, die der Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund der Versicherungsbedingungen erhält. Hier heißt es „Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.“

Quelle des Musterbedingungswerkes: http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingu…

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

das Problem ist, dass der Geschädigte einen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung n. § 115 VVG hat:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__115.html

Es ist davon auszugehen, dass keine Versicherung freiwillig mehr zahlt, als sie müsste. Zahlt sie ohne Rechtsgrund z.B. aufgrund von gegenseitigen Vereinbarungen, dann muss sie den Vertrag schadenfrei stellen. Nach der Regulierung wird dem Versicherten die Schadenshöhe mitgeteilt und eine Vergleichsberechnung darüber vorgelegt ob die Rückstufung oder die Erstattung des Schadens günstiger ist.

Ist man mit der Höhe der Regulierung nicht einverstanden, muss man sich mit der eigenen Kfz-Versicherung rumstreiten.

Gruß Woko

Hallo,

welche Auskunftspflichten hat ein Kfz-Haftpflichtversicherer
nach einem Schadensfall gegenüber dem Versicherungsnehmer?

ich möchte mal behaupten, dass die Pflicht zur Auskunft eine vertragliche Nebenpflicht ist, die der VR erfüllen muss und in der Regel auch erfüllt… ein höflicher Anruf oder eine kurze schriftliche Nachfrage mit der Bitte um Erläuterung sollte genügen.

Welche Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer, zu prüfen ob
geleistete Zahlungen des Versicherers an (angeblich)
Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach berechtigt waren?

Dem Grunde nach ist recht einfach: der VN kennt ja vermutlich den Unfallablauf… jetzt muss er nur noch in der Lage sein, die daraus resultierende Haftung zu beurteilen. Da tun sich Beteiligte meist sehr schwer.

Welche Sorgfaltspflichten hat der Versicherer, unnötige oder
überhöhte Zahlungen zum Nachteil des VN vermeiden? (der ja
zurückgestuft wird oder, um das zu vermeiden, den Schaden dem
Versicherer erstatten muß)

Der VR hat jeden Schaden und „darf“ jeden Schaden nach pflichtgemäßen Ermessen regulieren. In den Bedingungen wird er ermächtigt, eigenständig alle notwendigen Entscheidungen zu treffen und Erklärungen abzugeben.

Habe bereits das VVG studiert. Bin hier allerdings nicht
fündig geworden. Es enthält doch nur sehr allgemeine Regeln.
Wo könnte ich konkreteres nachlesen?

Bedingungen und Rechtsprechung.

Sind jemandem evtl. Urteile diesbezüglich bekannt?

Ja, google mal rum, kann aber sein, dass im www nicht allzu viel (kostenlos) zu finden ist.

Grüße, M