Vom Prinzip her kann sich die Polizei jederzeit auch ohne, dass sie das Martinshorn und das Blaulicht einschaltet über die Verkehrsregeln hinwegsetzen.
Allerdings ist es so, dass man selbst wenn man mit Blaulicht und Martinshorn fährt trotzdem besondere Vorsicht walten lassen muss. Ich darf zwar bei Rot über die Ampel fahren, kann aber nicht wie eine gestochene Sau über die Kreuzung rasen, sondern muss mich sehr wohl vergewissern ob alle anhalten und alle gesehen haben, dass ich mit Blaulicht und Martinshorn ankomme. Passiert was ist man als Polizist sehr wohl an dem Unfall schuld, wenn man nicht eine besondere Vorsicht hat walten lassen. Wenn mann natürlich vorsichtig an die Kreuzung heranfährt, dreimal schaut, langsam drüberfährt und so ein „Idiot“ hört und sieht einfach nicht und meint weil er Grün hat kann er weiterfahren, was will mann dann als Polizist machen.
Schlimmer ist es natürlich noch wenn ich als Polizist Sonderrechte in Anspruch nehme, ohne dass ich Blaulicht und Martinshorn benutze. Wie soll der andere Verkehrsteilnehmer wissen, dass ich jetzt mit überhöhter Geschwindigkeit durch die 30 Zone fahre. Prinzipell ist es natürlich auch so, wer Rückwärts in den fließenden Verkehr einfährt muss besonders gut aufpassen erstmal egal ob ein Auto langsam oder schnell kommt. Allerdings kann der andere der mit erhöhter Geschwindigkeit ankommt durchaus ne Teilschuld erhalten auch als Polizist. Auch wenn dieser mit der Geschwidigkeitsüberschreitung an sich keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, muss er in dem Fall dreimal aufpassen, dass nichts passiert. Anders währe es aber in diesem Fall, wenn der Polizist Blaulicht und Martinshorn angehabt hätte, in einem Wohngebiet ist er jetzt nicht verpflichtet an jeder Einfahrt langsam vorbeizufahren, da er vom Priziep her ja eh den Vorrang hat, da muss schon der andere aufpassen.
Diese Angaben sind aber immer ohne Gewähr, da mir trotz der Schilderung alle notwendigen Einzelheiten fehlen um den Fall abschließend rechtlich zu bewerten.