Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage:
Herr X und Frau Y sind geschieden, haben 3 Kinder die bei Frau Y wohnen, alle schulpflichtig, wohnhaft in Sachsen, das gemeinsame Sorgerecht.
Nun gibt es ab und zu negative Vorkommnisse in der Schule in die eins der Kinder (13) verwickelt ist (wo sogar Anzeige erstattet wurde von anderen Eltern gegen das Kind).
Die Schule sagt: „wir sagen dass nur dem Elternteil wo das Kind wohnt. Der Rest ist privat zu klären.“
Ist diese Aussage gesetzlich gedeckt oder ist - in solchen schweren Fällen die Schule verpflichtet beide Elternteile zu benachrichtigen? Mir gehts nicht unbedingt um einen Brief oder so, aber die Schule hat von Herrn X die Emailadresse, Handy-, privat-TelefonNr. Somit kann der Brief an die Mutter (Herrn X erachtens), der ja eh am PC geschrieben wird, doch eigentlich auch fix in eine Email gepackt werden und gut. Aber leider ist kein Weg drin und Herr X wüsste gern ob die Schule recht hat.
Wenn ja, wird er nicht weiter dann wird Herr X das schon respektieren, aber wenn nein - dann eben die Schule auch darauf hinweisen.
Leider ist eben der Gesprächsbedarf seitens Frau Y nicht soo prickelnd (noch nicht, Herr X arbeitet daran ihr die Wichtigkeit zu sagen).
LG
Tobi@s