Nach einer Scheidung haben beide Geschiedenen Rechte und Pflichten, besonders wenn das Sorgerecht jeweils 50% beträgt. Doch wie weit geht das?
Allg. Regelung ist ja wohl, alle 2 Wochen das Wochenende und 2 ganze Wochen in den Sommerferien, in dener hat der Vater Anspruch auf die Kinder. Aber ist das auch seine Pflicht? Kann die Mutter irgendwie Druck ausüben, daß er wenigstens diese Zeit die Kinder nimmt, oder muß es hingenommen werden?
Als Alleinerz. Mutter hat man sonst ja überhaupt keine Freizeit, bzw. Möglichkeit mal etwas alleine , bzw. mit dem Partner zu unternehmen!
Allg. Regelung ist ja wohl, alle 2 Wochen
das Wochenende und 2 ganze Wochen in den
Sommerferien,
Zweitens das ist zwar eine Regelung, auf die viele Richter zurückfallen, aber Eltern sollten die jeweils für sich beste Regelung suchen. Wenn sie „um die Ecke“ wohnen, was spricht dann dagegen, die Kinder auch in der Woche zu besuchen (oder die Kinder dich besuchen zu lassen)? Vielleicht kann sogar der eine früh und der andere Elternteil spät arbeiten - so dass der eine sie zur Schule bringt und der anderere abholt.
Und warum sollten es „nur“ zwei Wochen in den Sommerferien sein? Es gibt soviel Ferien, da wäre es doch auch für die Eltern am besten, wenn sich das beide aufteilen - wenn beide beruftstätig sein, bleibt oft eh nichts anderes übrig.
… in dener hat der Vater
Anspruch auf die Kinder.
Aber ist das auch seine Pflicht?
Drittens - nicht der Vater hat Anspruch auf die Kinder, sondern die Kinder auf ihren Vater!
Und ja, damit ist es auch seine Pflicht!
Kann die Mutter irgendwie Druck ausüben,
daß er wenigstens diese Zeit die Kinder
nimmt, oder muß es hingenommen werden?
Juristisch sind solche Dinge schwer zu fassen - allenfalls Sorgerechtsentzug. Die meisten Richter greifen nicht zu anderen Zwangsmaßnahmen, daher hat man auch im Vorfeld kaum Druckmittel. Das beste ist vielleicht noch: Eigentlich: Man kann sich von seinem Ehepartner scheiden lassen, nicht aber von seinen Kindern! Väter sollten die Chance wahrnehmen!
Alles Gute wünscht
Michael
der sich dieses Wochenende schon wieder auf seine Tochter freut!
Hallo,
Sie haben Rechte und Pflichten.
Wenn Sie das Recht auf Ausübung des Umgangs jedoch längere Zeit ohne Begründung nicht nachkommen, kann die Kindesmutter Ihnen das Umgangsrecht zukünftig streitig machen. Eine Verpflichtung, dass Kind für die Dauer von 14 Tagen zu nehmen, ist nicht vorhanden.
Da sie das Kind nur jeweils jedes 2. Wochenende haben, können sie argumentieren, dass Sie nicht in der Lage sind, für die Dauer von 2 Wochen für das Kind im erforderlichen Maße zu sorgen.
Peter
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