Moin,
Radfahrer A stößt unverschuldet mit Rad-Falschfahrer B zusammen, Unfalldaten werden von der Polizei vor Ort aufgenommen, der Fall ist klar. Radfahrer A wird bei dem Unfall eine Hand so stark verletzt, daß er für Monate weder Geschirr spülen noch Rasen mähen kann. Radfahrer B hat eine Verkehrsunfallversicherung.
A fragt seine Krankenversicherung, ob diese bereit ist wegen der nötigen Haushaltshilfe und Gartenhilfe in Vorleistung zu treten, da er selbst finanziell zu einer solchen Vorleistung nicht imstande ist. Antwort seiner Krankenversicherung: „Nein“.
Was sollte Radfahrer A nun tun, um zu seinem Recht zu kommen? Kann er z. B. eine der Versicherungen kraft Gesetz dazu verdonnern, die nötigen Hilfskräfte vorab zu bezahlen, da er sie selbst nicht bezahlen kann?
Gruß
Uwe