Hallo,
ich hatte neulich schon mal eine ähnliche Frage gestellt.
Ich würde gerne wissen welche finanziellen Folgen es für einen Arbeitgeber hat wenn eine Angestellte(25 Std./Woche Teilzeit; Betriebsgröße
Hallo,
ich behaupte mal, was die Schwangere selbst betrifft keine.
Mit Beginn der Schutzfrist muss er Arbeitgeber ggf. die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (13,00 €) und dem tatsächlichen Nettogehalt zahlen - das bekommt er aber von der Krankenkasse (Lohnausgleichskasse) wieder zurück.
Zusatzkosten entstehen ihm nur dann wenn er für die Dauer des Ausfalls der Schwangeren Ersatz einstellen muss, wobei das auch wieder nicht stimmt da es ja dann keine Mehrkosten sind.
Gruß
Czauderna