Guten Tag,
Gibt es eine klare Aussage über die Pflichten eines AN bei Kurzarbeit.
Ein AG versucht einen AN auf Grund einer Havarie in seinem Betrieb ,telefonisch zu erreichen.Leider kommt kein Kontakt zustande.
Frage: Ist der AN verpflichtet während der Kurzarbeit erreichbar zusein?
Frage: Wenn ja,wie sehen die Konsequenzen aus, wenn keine Erreichbarkeit gegeben ist?
Mit besten Dank
sk1
Guten Tag,
Hallo
Gibt es eine klare Aussage über die Pflichten eines AN bei
Kurzarbeit.
Das geschilderte Problem hat mit Kurzarbeit nix zu tun.
Ein AG versucht einen AN auf Grund einer Havarie in seinem
Betrieb ,telefonisch zu erreichen.Leider kommt kein Kontakt
zustande.
Pech für den AG
Frage: Ist der AN verpflichtet während der Kurzarbeit
erreichbar zusein?
Weder bei Kurzarbeit noch sonst irgendwann, wenn eine Erreichbarkeit nicht vorher ausdrücklich vereinbart war.
Frage: Wenn ja,wie sehen die Konsequenzen aus, wenn keine
Erreichbarkeit gegeben ist?
Der AG sollte über einen - bezahlten - Bereitschaftsdienst nachdenken.
Mit besten Dank
sk1
&Tschüß
Wolfgang
Morgen!
Weder bei Kurzarbeit noch sonst irgendwann, wenn eine
Erreichbarkeit nicht vorher ausdrücklich vereinbart war.
Ich finde es gerade nicht aber gab es da nicht etwas, dass sogar
die ARGE den AN beschäftigen kann und von daher schon eine gewisse
Erreichbarkeit gegeben sein muß?
Gruß
Stefan
Hallo,
das mag ja sein, daß der AN der AA bzw. ARGE zur Verfügung stehen muß, aber Deine Frage bezog sich auf den AG und damit hat das nix zu tun.
&Tschüß
Wolfgang
Ich finde es gerade nicht aber gab es da nicht etwas, dass
sogar
die ARGE den AN beschäftigen kann und von daher schon eine
gewisse
Erreichbarkeit gegeben sein muß?
Bei Kurzarbeit mit Sicherheit nicht. Das hat mit Hartz IV überhaupt nichts zu tun.
Hallo an alle Anderen.
Bei Kurzarbeit mit Sicherheit nicht. Das hat mit Hartz IV
überhaupt nichts zu tun.
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Lesen und verstehen!
Gruß an alle Anderen
Stefan