Pflichten des Eigentümers

Es handelt sich um ein Reihenhaus. In das Mittelhaus drang Wasser ein, was dann auch in das Endhaus übergriff. Der im Grundbuch stehende Eigentümer des Mittelhauses erklärt, dass er vor dem Schadensereignis über das Haus einen Kaufvertrag abgeschlossen hat und die Übergabe erfolgt ist.

Wer ersetzt den Schaden? (Eigentümer oder noch nicht eingetragener Käufer)

Wer ersetzt den Schaden? (Eigentümer oder noch nicht eingetragener Käufer)

Weder noch. Eher die eigene Wohngebäude- und die Hausratversicherung.