Hallo,
da bist Du bereits einem fundamentalem Irrtum erlegen, Nicht ein EVU, also ein EnergieVersorgungsUnternehmen ist in irgendeiner Pflicht bzgl. der Zähler, sondern der VNB, der VerteilNetzBetreiber. Den Verteilnetzbetreiber kennt man unter der geläufigeren Bezeichnung örtlicher Netzbetreiber. Der ist btw Eigentümer und somit Herr und Meister über die Zähler.
Das ist schlicht falsch.
Der Verteilnetzbetreiber wechselt auf seine eigenen Kosten die Zähler aus, wenn sie entweder defekt sind oder ihre Zeit nach Eichrecht abgelaufen. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, dass er die ganze Baureihe aus dem Betrieb nimmt. Es werden nämlich auch zwischendurch mal Zähler kostenfrei getauscht. Die ausgebauten werden dann danach untersucht, ob sie im Betrieb Abweichungen aufweisen, womit man Rückschlüsse auf die noch verbauten ziehen kann. Kommt es zu Abweichungen oberhalb einer gewissen Toleranzschwelle, dann war es das für die Baureihe.
An den Kosten für die Zähler wird der Verbraucher schon hinreichend dadurch beteiligt, dass er eine monatliche Grundgebühr in seinem Stromvertrag hat. Teile davon gehen nämlich an den VNB. Aber nicht nur für die Zählernutzung, sondern auch für die Stromnetznutzung.
Gruß
vdmaster