Pflichten des EVU's

Guten Abend Gemeinschaft,

Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus/Wohnungsblock.

Wir haben alte Zähleranlagen, die müssten echt mal erneuert werden.
Die sind noch aus den HEVAG Zeiten, 80er oder 90er Jahre.
Ich habe auch noch nie jemanden mal etwas kontrollieren sehen.
Ist der EVU in der Pflicht die Neuanlage auf seine Kosten zu tragen?

Gruß

Hallo eine Zähler Anlage in einem ganzen Wohnblock zu erneuern ist Sache des Vermieters und damit ist auch eine Mieterhöhung zu erwarten weil dies eine teure Angelegenheit ist.
viele Grüße noro

Also hat der EVU in diesem Sinne keine Pflichten obwohl das deren Anlage ist?

Die Zähleranlage gehört dem Vermieter , nur der Zähler ist Eigentum EVU.

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Ok gut zu wissen.

Hallo,

da bist Du bereits einem fundamentalem Irrtum erlegen, Nicht ein EVU, also ein EnergieVersorgungsUnternehmen ist in irgendeiner Pflicht bzgl. der Zähler, sondern der VNB, der VerteilNetzBetreiber. Den Verteilnetzbetreiber kennt man unter der geläufigeren Bezeichnung örtlicher Netzbetreiber. Der ist btw Eigentümer und somit Herr und Meister über die Zähler.

Das ist schlicht falsch.

Der Verteilnetzbetreiber wechselt auf seine eigenen Kosten die Zähler aus, wenn sie entweder defekt sind oder ihre Zeit nach Eichrecht abgelaufen. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, dass er die ganze Baureihe aus dem Betrieb nimmt. Es werden nämlich auch zwischendurch mal Zähler kostenfrei getauscht. Die ausgebauten werden dann danach untersucht, ob sie im Betrieb Abweichungen aufweisen, womit man Rückschlüsse auf die noch verbauten ziehen kann. Kommt es zu Abweichungen oberhalb einer gewissen Toleranzschwelle, dann war es das für die Baureihe.

An den Kosten für die Zähler wird der Verbraucher schon hinreichend dadurch beteiligt, dass er eine monatliche Grundgebühr in seinem Stromvertrag hat. Teile davon gehen nämlich an den VNB. Aber nicht nur für die Zählernutzung, sondern auch für die Stromnetznutzung.

Gruß
vdmaster

Nein, nicht gut zu wissen, sondern falsch und daher möglichst schnell zu vergessen.

Ist das wirklich so? Erscheint mir viel zu lang, schließlich sollen die Teile genau messen.

Da würde ich erstmal in Erfahrung bringen, wer der Netzbetreiber und somit Eigentümer der Zähler ist (sollte auf dem Zähler stehen) und dann dort unverbindlich anfragen, wann der letzte Zählertausch war, schließlich bist Du als Strom-/Gaskunde auch auf die Messgenauigkeit angewiesen.

Stehst Du den ganzen Tag daneben?

Das ist nicht falsch, oder du meinst was anderes.

Die Zähleranlage hat der Hauseigentümer bezahlt, eingebaut hat sie sein Elektriker nach Vorgaben des E-Versorgers.
Und deshalb muss er sie auch unterhalten und ggf. erneuern, etwa bei Erweiterungen wobei dann der Versorger die inzwischen geänderten Vorgaben anwenden lässt (was i.d.R. teuer wird).
So beim erforderlichen Wechsel von Zählertafeln zu Zählerschränken.

MfG
duck313

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Nein ich stehe nicht ganzen Tag daneben.
Aber der Weg hier rein ist schlicht nicht einfach.

Also nochmal zusammengefasst:

Ich müsste mich jetzt mal mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen.
Und weil man ja als Kunde auch deren Anlage bezahlt, müssten die auch die Kosten für eine Erneuerung tragen.

Nein.

Zum Zähler und seiner Genauigkeit zur Abrechnung.

Es gibt schon Eichpflichten, allerdings werden Zähler nicht regelmäßig getauscht wie etwa bei Wasseruhren.
Es gibt ein zugelassenes Verfahren um die Genauigkeit statistisch nachzuweisen. Man prüft eine gewisse Anzahl baugleicher Zähler und wenn die im Rahmen der Toleranz sind, dann gelten alle anderen Zähler dieses Typs ebenfalls als ausreichend genau. Deshalb findet man im Bestand auch z.T. recht alte Zähler wie die ersten Eichsiegel ausweisen.
Trotzdem werden ja Zug um Zug neue digitale Zähler (smart-Meter) eingebaut.

Die Zählertafel, Zählerschrank oder Hauptverteilung in einem MFH ist zwar verplompt und somit nicht für jedermann zugängig, trotzdem ist sie Eigentum des Hauseigentümers. Und der muss sie auch unterhalten und ggf. erneuern.
Solange nichts an der Anlage verändert werden muss (Umbauten, Erweiterung weil mehr Strombedarf) besteht Bestandsschutz.
Sonst wird der Versorger die inzwischen neuen TAB (Technische Anschlussbedingungen) geltend machen und es muss auf eigene Kosten auf neue Zähleranlage ( den Schrank) umgerüstet werden.
Eine Kontrolle findet allenfalls im Rahmen der Zählerablesung statt. Fällt da rein optisch ein grober Fehler an der Anlage auf dann wird man dem wohl nachgehen.
Aber da heute vielfach branchenfremde Ablesedienste diese Aufgabe übernehmen ist das sicherlich nicht mehr gegeben. Da muss sich der Hauseigentümer oder sein Hausmeister kümmern und ggf. den Elektriker bestellen damit der nachbessert oder prüft.

MfG
duck313

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Es gibt bei Stromzählern ein Verfahren, dass ich mal als „virtuelle“ Eichung bezeichnen möchte.
In der Regel werden Stromzähler vom lokalen Verteilnetzbetreiber eingebaut. Ausnahme: Man kann auch andere Firmen mit dem Messstellenbetrieb beauftragen, das ist aber noch eine seltene Ausnahme.
Selbst ein kleiner Netzbetreiber baut in einem Jahr tausende gleichartige Zähler ein. Diese sind nach 16 Jahren (Zählscheibe, mechanisch) oder 8 Jahren (elektronische Zähler) nachzueichen.
Das ist teuer, also kann man von einer Charge Zähler, die 2003, 2004 und 2005 verbaut wurden, einen bestimmten Prozentsatz auswählen, den man austauschen UND prüfen lässt. Dabei darf man sogar unter verschiedenen Netzbetreibern kooperieren und aus gleichartigen Zählern unterschiedlicher Betreiber ein gemeinsames Los erstellen, aus dem man seine Stichproben wählt.
Stellt sich dann heraus, dass bei dieser Stichprobe alles in Ordnung ist, dann gilt die gesamte Charge als nachgeeicht.
Diese neue Eichfrist wird auf den nicht ausgebauten Zählern NICHT vermerkt.
Ein Verstoß gegen die Eichpflicht ist aber ein teurer Spaß für einen Netzbetreiber, so dass ich tatsächlich auch glaube, dass das Verfahren korrekt angewandt wird.
Zudem sehe ich beruflich eine Menge Zähler und dann sehe ich halt, dass in einer Wohnanlage mit 24 Zählern zwei im Jahr 2016 ersetzt wurden, während die 22 anderen aus dem Jahr 2002 noch original sind.

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Sorry, aber auch ich sehe hier den Fehler nicht.
Du meinst jetzt nicht, dass die Bezeichnung „EVU“ gewählt wurde - oder etwa doch?

Ja, das ist nicht richtig. Es wäre eigentlich der „grundzuständige Messstellenbetreiber“, der für die Zähler zuständig ist, wenn der Kunde keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragt hat. Grundzuständig ist im Regelfall der örtliche Verteilnetzbetreiber.

Den allermeisten Kunden düfte nicht klar sein, dass man sich seinen „Zähleranbieter“ auch aussuchen kann.
Man kann tatsächlich seinen Strom vom Kraftwerk „Strahlemann und SuperGAU KG i.I.“ über den Übetragungnetzbetreiber Amprion bekommen, welche 110kV an die Stadtwerke Musterstadt liefert. Die Stadtwerke sind Verteilnetzbetreiber und bringen 10kV in die Stadt, wandeln diese in 400/230V um und verteilen diese in jedes Haus. Der Zähler könnte ein hypermodernes Smart-Meter sein, den der Kunde vom Messstellenbetreiber „Online-Control-Energy AG“ bekommen hat, während er den den Liefervertrag mit „Super-billig-immer-klar GmbH“ hat.

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Ziemlich überflüssig, diese Aussage.

Welche Überlegungen könnten dazu führen, dass ich nicht die Stadtwerke als Zähleranbieter haben möchte?
ZB habe ich so ein unsägliches Smartmeter verpasst bekommen. Mein Stromanbieter meinte, leider könnten weder sie noch ich das verhindern (wenn ich mich recht erinnere ).
Kann ich mir denn einen andere Zähleranbieter aussuchen und wie mache ich das, der mir einen mechanischen anbaut?

Dank und VG
J~

Moinsen,

wenn ich z.Bsp. genau meine Verbräuche analysieren will, um optimaler Energie zu sparen, oder auch Verbrauchsspitzen zu vermeiden. Dazu brauche ich einen elektronischen und "cleveren " Zähler, da hilft mir der alte Ferraris-Zähler (der mit der rotierenden Alu-Scheibe) nix.
Außerdem beginnt eh der Rollout für die elektronischen Zähler, damit hat man irgendwann alle Verbraucher genau im Blick.
Dann geht „man“ noch die Stromverbräuche durch, schon hat man die nächste Hasch-Plantage gefunden.
Die „Elektronik“ wird uns alle einholen.

Und ein Hacker legt deinen smarten Zähler samt deiner Stromzufuhr lahm und gibt nebenbei seiben Einbrecherfreunden einen Tipp, dass gemäß Verbrauchsportal keiner da ist…

Ja. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/MsBG/FAQ_WechselMessstellenbetreiber.html

Zeitmaschine anschalten? Die Fristen zum Einbau von „klugen“ Messgeräten sind angelaufen.
So recht weiß keiner, was diese neue Datensammlung nun bedeutet. Man könnte neue Tarife anbieten, die minütlich variable Preise beinhalten. So kann es sein, dass du zukünftig eine Menge Strom sparen könntest, wenn du die Wohnzimmerbeleuchtung hauptsächlich am frühen Nachmittag anmachst und die Wärmepumpe dann höher stellst, wenn im an einem Sonntag Nachmittag im August die Solarproduktion in deiner Stadt gerade besonders hoch ist.
Diese Messgeräte sind natürlich nicht klug, sie erfassen nur deutlich mehr Daten, zudem in Echtzeit.
Vielleicht kommt bald auch jemand auf die Idee, für Blindstrom oder hohe Klirrfaktoren Zusatzzahlungen zu verlangen. (Was durchaus nicht ungerecht wäre, belasten doch extrem verzerrte Ströme und hohe Blindleistungen das Netz.)
Es wird immer erklärt, wie wichtig es doch ist, dass ich mich jederzeit über meine Momentanverbräuche und die Verläufe der Vergangenheit informieren kann.
Es wäre für mich absolut kein Problem, dass recht preiswert zu realisieren. Ich mache es aber nicht, weil mir diese Informationen schnurzegal sind. Ich lese wöchentlich alle meine Zähler ab, das reicht mir.
Wenn ich sehe, dass viele Eigenheimbesitzer noch nicht mal das machen und sich jedes Jahr aufs Neue von ihren Strom-, Gas- und Wasserrechnungen überraschen lassen, dann glaube ich zu wissen, wie groß der Informationshunger der Kunden wirklich ist: Er ist kaum vorhanden.

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