Pflichten des Käufers bei Rückabwicklung

Guten Morgen!

Ganz allgemeine Frage: Wie weit gehen die Pflichten des Käufers bei einer Rückabwicklung (Rücktritt vom Internetkauf) in Bezug auf die Bereithaltung der Ware?
Angenommen, der Käufer ist vollzeit unselbständig beschäftigt und kann zu den Geschäftszeiten der vom Verkäufer beauftragten Spedition nicht zuhause sein.
Ist der Käufer verpflichtet, für die Abholung Urlaub zu nehmen? Was passiert, wenn kein Urlaub nehmbar ist aufgrund der personellen Situation?

Welches Gut ist höher zu bewerten? Der Arbeitsvertrag des Käufers oder das Rückholinteresse der Ware des Verkäufers?
Bei einem angenommenen Warenwert von rund 800,-- Euro.

Vielen Dank

Hallo,

da das keine höchstpersönliche Pflicht des Kunden ist, sondern auch vom Kunden beauftragte Dritte diese Pflicht übernehmen können, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein Vertreter die Abholung veranlasst oder die Ware bei einem Dritten zur Abholung zu deponieren. Ob er selbst keine Zeit hat, ist irrelevant.

VG
EK

hat der Kunde dafür zu sorgen, dass ein
Vertreter die Abholung veranlasst oder die Ware bei einem
Dritten zur Abholung zu deponieren. Ob er selbst keine Zeit
hat, ist irrelevant.

Danke für die Antwort.
Und soweit kein vertrauensvoller Vertreter zur Verfügung steht?
Geht das soweit, dass man dafür einen kostenpflichtigen Dienstleister beauftragen müsste?
Falls ja, wer würde dafür die Kosten tragen müssen?

Danke

Hallo,

das ist ausschließlich das Problem des Käufers. Wenn er einen kostenpflichtigen Dienstleister beauftragen muss, muss er natürlich die Kosten tragen.

VG
EK